Hund hat den Postboten angefallen-was tun?

Hallo alle zusammen,

unser Hund versteht sich schon länger nicht mit dem aktuellen Postboten, obwohl unser großer ein richtiger Schmuser ist.

Nun kurze Eckdaten: unsere Haustür steht immer offen wenn jemand daheim ist (sollte der Postbote nach dieser Zeit auch wissen) - da unser Grundstück „tief“ liegt und man Treppen laufen muss, um an das Tor zu kommen, geht das eigentlich ganz gut. Unser Briefkasten liegt außerhalb der Grundstückes bzw. Ist in der Nähe der Garage angebracht, so dass man das Grundstück nicht betreten und außerhalb der Reichweite des Hundes bleibt. Am Tor ist ebenfalls ein rotes Schild auf dem „vorsichtig bissiger Hund“ steht (was eig nicht der Fall ist aber man geht auf Nummer sicher)

Heute hatte der Postbote ein Paket für mich und ist ohne Vorwarnung (normalerweise ruft er immer kurz oder klingelt) auf das Grundstück gekommen. Er weiß dass unser Hund dahingehend etwas allergisch ist und betritt macht das normalerweise nicht. Als er dann gemerkt hat, dass der Hund bellend auf ihn zukommt, hat er das Paket ins Haus geworfen, ist die Treppe hoch gerannt und hat das Tor mehrmals zugeschlagen. Als ich den Hund gerufen habe ist er wieder zu mir. Allerdings habe ich nicht gesehen dass er den Postboten gebissen oder angesprungen hat.

Zu meiner Frage: was passiert wenn er eine Anzeige macht? Kann er das überhaupt? Bekommt er Recht, obwohl er das Grundstück trotz Warnung betreten hat? Gibt es Konsequenzen oder ist er einfach selbst schuld?

Hund, Recht, Post, Postbote
Adresse auf Briefumschlag ins Ausland - mit oder ohne Ländernamen?

Hallo an Alle,

ich weiß, die Frage klingt recht merkwürdig, aber ich habe jetzt zwei verschiedene Aussagen und ich weiß nicht, welche von beiden richtig ist.

Kurz der Sachverhalt:
Ich habe einer Brieffreundin in der Schweiz einen Brief geschrieben und unter der Adresse das Wort "Schweiz" geschrieben.
Dann bin ich damit zur Post (also zur richtigen, nicht ein Postshop im Laden), weil ich dafür eine Briefmarke kaufen wollte.
Die Dame am Schalter erklärte mir, dass ich in Zukunft bitte nicht den Ländernamen drunterschreiben soll, da ansonsten das Lesegerät das Wort falsch interpretiert und somit der Brief aussortiert wird.

Okay, weiß ich Bescheid. Lass ich in Zukunft bleiben.

Dann hatte ich wieder einen Brief an die Brieffreundin fertig und bat einen Kollegen, der zufällig an dem Tag zur Post musste, den mitzunehmen und dafür eine Briefmarke zu kaufen.
Als er wiederkam, sollte er mir ausrichten, ich möchte doch bitte unter der Adresse in Zukunft den Ländernamen schreiben, ansonsten würde das Lesegerät die Adresse falsch interpretieren und der Brief ganz woanders landen.

Äh ...

Ja, was denn jetzt?
Muss jetzt der Ländername da stehen oder darf er nicht?
Und wenn er da stehen muss, muss ich dann "Schweiz" schreiben oder - weil ja vor der Postleitzahl ein CH steht - soll dann "Conförderation Helvetia" stehen?

Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus
GLG

Tichuspieler

Brief, Ausland, Post, Adresse

Meistgelesene Beiträge zum Thema Post