Hallo Community,
folgender Fall:
Meine Vater ist schon lange verstorben. Das Erbe wurde durch mich und meiner Halbschwester ausgeschlagen.
Nun ist die Mutter unseres Vaters, also unsere Großmutter, verstorben. Erbe wäre natürlich ihr Sohn gewesen, also unser Vater. Da dieser verstorben ist, fällt das Erbe an die nächste Generation, also die Enkelkinder.
Die Enkelkinder teilen sich das Erbe zu 50 %. Da für die Halbschwester aber das Jugendamt noch Unterhaltsvorschuss zahlt, frage ich mich nun, ob das Jugendamt diesen Vorschuss über das Erbe der GROSSMUTTER wiederholen kann?
Ich wiederhole: Nicht der Vater, der unterhaltspflichtig ist, hat Geld hinterlassen, sondern die Großmutter und da der Vater bereits verstorben ist, überspringt die Erbfolge eine Generation. Kann das Jugendamt auf dieses Erbe zugreifen? Und wenn ja, dann auch auf beide Teile? Denn ich habe ja nichts mit der Unterhaltszahlung gegenüber meiner Halbschwester zu tun...