Die Humbold-Universität wurde von verschiedenen NGOS angeklagt, da sie Trans*, Intersexuelle Menschen diskriminiert .
Die GFF wirft der Universität vor, trans, inter und nicht-binäre Studierende zu diskriminieren, indem sie diesen weiterhin verweigert, einen ihrem Geschlecht entsprechenden Identitätsnamen auf studentischen Unterlagen wie der Campus-Card zu führen. Die erzwungene Nutzung des früheren, inzwischen abgelegten Namens (Deadname) sei für die Betroffenen diskriminierend und verletze ihre Grundrechte.
Die Klage wurde als erste nach dem Berliner Antidiskriminierungsgesetz zugelassen.
Andere Universitäten erlauben den Studierenden den neuen Selbstgewählten Namen zu führen.
Meine Frage:
Wann kann man mit dem ersten Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin rechnen?
Welche Strafe sollte die Humbold-Universität bekommen falls das Gericht zu der Entscheidung kommt dass das Transfeindlich ist ? (Schliessung der Uni, Geldstrafe, Geldkürzungen etc wären eine Option)