Adventskalender Betrug!

Hallo ihr! So heute 1. Dezember und Adventskalender Zeit... Mein Bruder hat natürlich auch einen bekommen und weil er FCBayern Fan ist hat meine Mama ganz viel im Internet gesucht nach einem von Bayern und hat dann einen bei Otto gefunden. In dem Adventskalender sollten eigentlich jeden Tag kleine Schokoladentafeln bei denen auf der Verpackung immer ein Foto von einem Spieler ist dabei sein und noch Autogrammkarten (nicht Original nur gedruckt).

Der Kalender ist so wie die meisten Schokoadventskalender mit diesen Türchen und vorne ein Bild drauf und oben (da wo keine Türchen sind) sollten die Autogrammkarten drin sein. Normalerweise sind die Kalender oder auch solche ähnlichen Sachen nochmal direkt mit eine Plastikfolie umhült (so wie bei CD´s), die war dort aber nicht dran.

Als mein Bruder dann heute sein 1. Türchen aufgemacht hat war die Schokolad zwar drin, erhat aber nicht gelesen dsas dort noch Autogrammkarten drin sein sollten, denkt also das der Kalender nur mit Schokolade ist. Meine Mutter hat dann schauen wollen wo die Autogrammkarten sind, aber die waren nicht mehr drin! Also haben wir den Adventskalender ohne Karten bekommen! Wahrscheinlich hat irgendein Mitarbeiter bei Otto die Rausgenommen.

Das Problem ist den Kalender kriegt man nicht in irgendeinem Supermarkt oder so und bei Otto ist er auch Ausverkauft!

Meine Mutter hat schon bei Otto angerufen und wir kriegen ein Teil zurückerstattet von dem Geld aber ich mein hallo??!! das ist doch voll die verarsche! Was soll ich jetzt machen? Noch hat mein Bruder nicht gemerkt das da Autogrammkarten drin sein sollten aber auch weil er gleich weg musste heute morgen... Helft mir!! Was kann man gegen solchen Betrug machen?? Lg knolleeee! :)

Betrug, Online-Shop, Verarsche, Adventskalender, Otto
Personalisierte Produkte / Widerrufsrecht

Hallo zusammen,

ich möchte demnächst ein 100% personalisiertes Produkt zum Verkauf anbieten. Gemäß dem Gesetz muss dann ein Widerrufsrecht nicht gegeben werden, da der Artikel an andere nicht mehr zu verkaufen ist:

Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 BGB nach Auftragsbestätigung nicht, da es sich um Waren handelt, die Helix Studios auf Grund von Spezifikationen des Kunden angefertigt hat oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Dem Kunden ist bekannt, dass er Helix Studios bei Bestellung solcher Produkte die konkrete Anweisung für die Herstellung der Ware gibt.

Allerdings möchte ich dem Kunden serhwohl einräumen, dass er bei Nichtgefallen den Artikel dennoch zurückgeben kann. Das Produkt wird immer über € 40 kosten, also kann ich laut dem Widerrufstandard die Rücksendeversandkosten nicht auf den Kunden umlegen.

Jedoch greift zum einen ja das Widerrufsrecht nicht und zum anderen möchten wir nicht auch noch die Versandkosten tragen.

Meine Frage nun: Wie gestalte ich das rechtlich korrekt? Bekommt der Kunde nach der Bestellung trotzdem eine Widerrufsbelehrung zugesendet, obwohl diese in den AGBs ausgenommen wird? Bekommt er gar keine Widerrufsbelehrung zugesendet? Sende ich ihm einfach nur einen Hinweis zu, dass er das Produkt dennoch zurückgeben kann, die Versandkosten der Kunde aber selber zu tragen hat? Unter welcher Überschrift läuft das dann? Die standardisierte Widerrufsbelehrung sollte man ja eher nicht ändern, da man dann eventuell abmahnfägig wird...

Ich danke vielmals um Hinweise und Ratschläge.

Vielen Dank!

Internet, Online-Shop, Onlinekauf, Rückgaberecht, Versandkosten, Widerrufsrecht, Internetbestellung
Vollzeitjob und Kleinunternehmer wichtige Fragen

Liebe Community,

habe momentan eine Vollzeitstelle und auf Kleinunternehmer Basis einen Internetshop. Nun hätte ich noch ein paar Fragen, wo ich leider keine Antwort finde.

  1. Bei meiner Vollzeitstelle bekomme ich bei meinen Gehalt ja ganz normal die Lohnsteuer abgezogen. Da ich aber bei der Einkomensüberschussrechnung dieses Geld auch angeben muss wollte ich fragen ob es i.wie passieren kann dass ich Ende des Jahres dann nochmal für den kompletten Vollzeit Arbeitnehmerlohn Steuern nachzahlen muss? Denke nicht sonst wär des ja doppelt oder?

  2. Wenn ich mit meinen Onlineshop über den Freibetrag (lag so zwischen 7000/8000€ glaub ich oder?) komme, muss ich dann den kompletten Betrag versteuern oder nur alles über den Freibetrag?

  3. Vollzeitstelle + Onlineshop werden deutlich über 17500 Grenze kommen. Muss ich dann ab nächsten Jahr UST ausweisen oder hängt diese Grenze auch nur mit den tatsächlichen Umsatz meiner Selbständigkeit zusammen?

  4. War letztes Jahr unter den Steuerfreibetrag mit Ausbildungsgeld+1Monatsgehalt und Selbständigkeit. Nun hab ich ca. 400€ vom Finanzamt zurück bekommen "unter Vorbehalt"? 2012 mit Werbungskosten ein leichtes Minus bei Selbständigkeit zu verzeichnen gehabt. Warum krieg ich des Geld und kann es sein dass ich es wieder zurck zahlen muss? Was heißt unter Vorbehalt?

Vielen herzlichen Dank schon mal in Voraus

Schöne Grüße, Susi ;-)

Arbeit, Finanzen, Steuern, Selbständigkeit, Online-Shop, Finanzamt

Meistgelesene Beiträge zum Thema Online-Shop