Was tun wenn man einen 2 Monate alten Schuh reklamieren möchte aber der online Shop ablehnt?

Ich muss jetzt auch mal hier fragen, da ich nicht weiß wie ich weiter verfahren soll: Ich habe mir vor 3 Monaten (Mitte September) im Kennel und Schmenger Online Shop einen für mein Empfinden hochpreisigen Sneaker für 220€ gekauft. Der Schuh wurde wie alle meine Schuhe und Kleidung pfleglich behandelt und normal getragen. Zwischenzeitlich war ich noch 3 Wochen im Urlaub. In der Zeit wurde der Schuh nie getragen. Anfang Dezember musste ich dann feststellen, dass ein Schuh vorne seitlich ein Loch hat. Es ist keine Druckstelle, keine Naht. Ich habe keine Ahnung wie das Loch da hin gekommen ist. Auch hinten seitlich ist der Schuh schon etwas abgerieben. Ich bin der Meinung, dass dies kein qualitativ guter Schuh sein kann und dass das Material, zumindest vorne beim Loch, fehlerhaft bzw. mangelhaft ist. Ich habe dem Shop Fotos geschickt, worauf mir das Geld nach EIngang des Schuhs gutgeschrieben werden sollte. Als der Schuh wieder beim Online Store war schrieb man mir einen knappen Text, dass SIe mir den Schuh wieder zurücksenden werden, da er einfach nur "stark getragen" wurde und daher kein Fehler vorliege. Es gäbe kein Loch im Schuh! und doch, da ist ein Loch!!! WIe kann ein Schuh nach nur 2 Monaten des gewöhnlichen Tragens als stark getragen deklariert werden? Auf weitere Emails in denen ich mit Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale drohe reagiert der Shop nicht mehr. Was kann ich tun um zu meinem Recht auf Nachbesserung oder Geld zurück zu gelangen? Es kann doch nicht sein, dass ich einen Schuh für 220€ nach 3 Monaten wegschmeißen muss und nichts gegen den Shop unternehmen kann!?!

Schuhe, Online-Shop, Mangel, Reklamation
Widerruf Online Bestellung ( Ware noch nicht geliefert )

Ich habe am 1.11.2014 bei einem Online Händler einen Sofa bestellt (keine irgendwelche sonderwünsche ) . Laut Online-Shop nicht unter 6 - 8 Wochen lieferbar . Also wurde das Sofa noch nicht geliefert .

Ich habe am 12.11.2014 per Email und Einschreiben mit Rückschein den Vertrag wiederrufen .

Heute kurz vor 18Uhr schicken die mir eine Email :

Sehr geehrte Herr .......,

die von ihnen bestellte Wohnlandschaft ist bei uns eingetroffen wir werden Sie in kürze wegen eines Termins der Lieferung benachrichtigen .

In den AGBS steht zitat :

§ 2 Vertragsschluss Die Angebote in unserem Online-Shop stellen kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern lediglich eine Einladung zu einem solchen Angebot. Der Kunde gibt erst mit Absendung des vollständig ausgefüllten Bestellformulars über den dafür vorgesehenen Button ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Nach Eingang dieser Onlinebestellung erhält der Kunde von uns per E-Mail eine Bestellbestätigung. Dies ist noch nicht die Vertragsannahme durch uns. Hiermit kommen wir lediglich unseren gesetzlichen Informationspflichten nach. Diese erfolgt erst durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch den Versand der Ware an den Kunden. Für die Annahme behalten wir uns eine Frist von zwei Tagen ab der Bestellung des Kunden vor.

Wie soll ich mich jetzt verhalten ?

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