Liebe Community,

habe momentan eine Vollzeitstelle und auf Kleinunternehmer Basis einen Internetshop. Nun hätte ich noch ein paar Fragen, wo ich leider keine Antwort finde.

  1. Bei meiner Vollzeitstelle bekomme ich bei meinen Gehalt ja ganz normal die Lohnsteuer abgezogen. Da ich aber bei der Einkomensüberschussrechnung dieses Geld auch angeben muss wollte ich fragen ob es i.wie passieren kann dass ich Ende des Jahres dann nochmal für den kompletten Vollzeit Arbeitnehmerlohn Steuern nachzahlen muss? Denke nicht sonst wär des ja doppelt oder?

  2. Wenn ich mit meinen Onlineshop über den Freibetrag (lag so zwischen 7000/8000€ glaub ich oder?) komme, muss ich dann den kompletten Betrag versteuern oder nur alles über den Freibetrag?

  3. Vollzeitstelle + Onlineshop werden deutlich über 17500 Grenze kommen. Muss ich dann ab nächsten Jahr UST ausweisen oder hängt diese Grenze auch nur mit den tatsächlichen Umsatz meiner Selbständigkeit zusammen?

  4. War letztes Jahr unter den Steuerfreibetrag mit Ausbildungsgeld+1Monatsgehalt und Selbständigkeit. Nun hab ich ca. 400€ vom Finanzamt zurück bekommen "unter Vorbehalt"? 2012 mit Werbungskosten ein leichtes Minus bei Selbständigkeit zu verzeichnen gehabt. Warum krieg ich des Geld und kann es sein dass ich es wieder zurck zahlen muss? Was heißt unter Vorbehalt?

Vielen herzlichen Dank schon mal in Voraus

Schöne Grüße, Susi ;-)