SheInside - Betrug - Betroffene gesucht

Der Grund, warum ich schreibe, ist die Internetshoppingplattform ‚‘SheInside‘. Ich bin auf der Suche nach Menschen, denen es ähnlich oder gleich ging wie mir aber erstmal zu meinem Fall:

Ich habe online bei SheInside bestellt: Kleidung und Halsketten. Nach wochenlangem Warten erhielt ich eine Versandtasche mit eben Besagtem – nur fürchterlich nach Chemie stinkend (schlechter Gerucht ist noch untertrieben). Deshalb meine Entscheidung, diese zurück zu schicken, da solche Kleidung mit Sicherheit nicht gut für die Gesundheit ist (bei H&M beispielsweise erhält man für den Preis bereits Oberteile mit großem Baumwollanteil!) – und schön, sahen sie online auf jeden Fall aus.

Nun bringe ich die Versandtasche zur Post und versende sie als Päckchen, teile das ebenfalls SheInside mit. Hier wird darauf bestanden, dass es als versichertes Paket verschickt wird. Also hole ich das Paket zurück und zahle drauf – 50€ statt 15€. Ich erhalte eine Sendungsnummer und teile diese ebenfalls SheInside mit. Man versichert mir eine Rückerstattung jedoch ohne den Wert der Halsketten. Ich reklamiere und mir wird eine Erstattung des gesamten Betrages zugesichert.

Nun ist das Paket also auf dem Weg. Drei Wochen vergehen und keine Reaktion seitens SheInside. Nach einer weiteren Woche und einigen Mails später erhalte ich die Meldung, dass das Paket noch nicht eingetroffen sei – obwohl mein Tracking Gegenteiliges behauptet. Ich schreibe SheInside und plötzlich wird der Eingang bestätigt – und seitdem (nun vier Monate) warte ich auf meine Gutschrift. Ich habe unzählige Emails geschrieben. Wochenlang mit zwei Kundenberaterinnen (Frieda und Connie) Konversation geführt, bis mir plötzlich eine Transaktionsnummer gesendet wurde. Weder meine Hausbank noch Paypal konnten damit etwas anfangen. Sprich: Es wurde wahrscheinlich niemals etwas zurück erstattet.

Nun bin ich auf der Suche nach ebenfalls betroffenen, um hier eine Sammelklage einzuleiten, da nicht mal mehr auf meine Mails bei SheInside reagiert wird. Sollten Sie etwas wissen oder jemanden kennen, dem es ähnlich erging – bitte melden Sie sich!!!

Besten Dank!

Betrug, Online-Shop, shoppen, Betroffene, SHEIN
Online gekauft,die Ware waehrend der Ruecksendung verschwunden,die Erstattung verlangen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vor einigen Tag ein Handy LG G3(468,63 Euro) Online unter http://www.clevertronic.de/ gekauft.Als ich dieses Handy bekommen,habe ich Qualitaetsproblem des Handys gefunden.Dann habe ich sofort mit dem verkaeufer kontaktiert,dass ich die Ware zuruecksenden und erstatten will.

Ich habe den Retourschein vom Verkaeufer bekommen.dann habe die Ware mit Originalverpackung gut gepackt,an DHL abgeggeben.Der Sendungsbeleg ist jetzt bei mir.Dann kommt der Konflikt.

Waehrend die Sendung am Verkaeufer zugestellt wurde,hat er die Annahme der Sendung verweigert und gesagt,das Paket ist stark beschaetigt.Das Paket kam dann an mich wieder zurueck.

Als ich die Sendung bekommen habe,ist das Handy LG G3 verschwunden.Jemand hat ein Nokia X2-05(kostet ca.50 Euro) als Ersatz fuer LG G3 in das Paket gelegt.ich ging sofort zu DHL und eine Schadungsmeldung gemacht.

Jetzt der Verkaeufer fuehrt die Erstattung nicht.Ich habe Online einige gesetzliche Bestimmungen gesehen.

Ein gewerblicher Verkäufer trägt immer das Versandrisiko, auch bei einer Rücksendung.(§ 357 (2) BGB).Und Dürfen die Annahme der Retoure nicht verweigern. Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 474 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren. Geht die Ware beim Transport verloren, können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sie haben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung.

Die Rechtslage ist hier aber eindeutig auf Seiten der Verbraucher. Bestellen Sie im Internet Ware, so liegt das Versandrisiko beim Händler. Geht das Paket unterwegs verloren, müssen Sie als Kunde, sofern Sie Verbraucher sind, den Kaufpreis nicht mehr zahlen bzw. können diesen zurück verlangen. Umgekehrt wird allerdings auch der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei, das heißt, dass er nicht verpflichtet ist, auf Ihr Verlangen oder automatisch die Ware nochmals zu versenden. Sie müssten dann neu bestellen. Gleiches gilt bei einer Beschädigung auf dem Transportweg. Auch dieses Risiko hat der Verkäufer zu tragen.

Der Verbraucherschutz geht sogar noch weiter. Entscheiden Sie sich nämlich, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und senden den Artikel zurück, liegt auch dann das Versandrisiko beim Händler. Bei Verlust oder Beschädigung auf dem Rückweg werden Sie ebenfalls von Ihrer Zahlungsverpflichtung frei. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Paket ordnungsgemäß auf den Weg gebracht haben. Daher sollten Sie den Retourenbeleg sorgfältig aufbewahren.

ich moechte mich an euch wenden.Koenntet ihr mir einige Vorschlag geben.Wie mache ich jetzt am Besten? Vielen Dank im voraus

Beste Gruesse Xiang Ye

Handy, Rechtsanwalt, Online-Shop, DHL, Erstattung
eBay Paket nicht erhalten - angeblich nicht an Packstation abgeholt - wer ist in der Beweispflicht?

Hallo!

Verkäufer A etwas bei eBay versteigert. Käufer B hat den Zuschlag bekommen und den Warenwert inkl. Versand (Gesamtsumme 10€) an den Verkäufer A per Banküberweisung bezahlt (Verkäufer A hat nur Banküberweisung/Barzahlung bei Abholung angeboten).

Käufer B ist aus beruflichen Gründen tagsüber nicht zu Hause und deshalb sollte das Päckchen (ohne Sendungsnummer) an eine Packstation geschickt werden.

Nach Aussage von Verkäufer A wurde das Päckchen (ohne Sendungsnummer) am 28.07.2014 bei der Post (DHL) abgegeben (nur Quittung über Kauf von Paketmarke vorhanden, kein Beleg, dass es an eine bestimmte Adresse ging, da es keine registrierte Sendung ist).

Somit hätte das Päckchen im Regelfall am Dienstag, 29.07.14, bzw. am Mittwoch, 30.07.14, die Packstation erreichen müssen, was es aber nicht tat.

Nachfragen von Käufer B konnten nicht beantwortet werden, da das Päckchen nicht verfolgt werden konnte.

Laut Verkäufer A kam das Päckchen am Dienstag, 05.08.14, zu ihm zurück, mit dem Vermerk, Käufer B hätte es nicht von der Packstation abgeholt.

Käufer B behauptet aber, dass Päckchen sei dort nie eingetroffen/er hätte keine Benachrichtigung über den Eingang des Päckchens erhalten (kann aufgrund fehlender Sendungsnr. nicht geprüft werden, voraussichtlich auch nicht von DHL, Anfrage an DHL wurde gestellt).

Käufer B hat aber in der Woche 28.07.14 - 02.08.14 noch weitere Pakete von der Packstation abgeholt, sodass das genannte Päckchen auf jeden Fall wäre mitgenommen worden.

Bei der Packstation ist es so, dass es für jedes Paket eine TAN gibt (bei mehreren Paketen ist es zwar die selbe TAN, aber es kommt immer pro Paket eine SMS). Bei Käufer B gingen in der Woche 3 SMS von DHL ein und es wurden 3 Pakete aus der Packstation entnommen (Fächer wurden geprüft ob sie auch leer sind!)

Käufer B will entweder den erneuten Versand der Ware oder sein Geld zurück. Verkäufer A würde die Ware erneut versenden, wenn Käufer B erneut das Porto überweist (was Käufer B nicht möchte, um dem VK nicht noch mehr Geld in den Rachen zu werfen).

Verkäufer A will Käufer B kein Foto vom Karton schicken (zur Prüfung ob die Adresse richtig aufgeschrieben wurde / der Vermerk von der Post darauf steht). Käufer B kann also nicht restlos auschließen, einem Betrüger aufgesessen zu sein.

Ein eBay Fall wurde eröffnet.

Wer ist in der Beweispflicht was das Paket betrifft?

Muss der Verkäufer beweisen, dass das Paket zurück gesendet wurde oder muss der Käufer beweisen, dass es nicht bei ihm eingegangen ist / er von DHL keine Benachrichtigung erhalten hat?

Betrug, Online-Shop, einkaufen, Bezahlung, eBay, Überweisung
Umtausch nach Internet-Kauf: Zelt erweist sich als nicht geeignet. Was nun?

Hallo zusammen,

meine Eltern haben sich vor sechs Wochen ein Vorzelt für einen QEK-Junior (Kult-Wohnwagen aus der DDR) im Internet bestellt.

Das Zelt wurde als "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, usw. ..." angegeben, siehe hier:

http://www.trabiteile.de/product_info.php/products_id/2351

Nun ist mir klar, dass das zweiwöchtige Rückgaberecht dazu dienst, sowas auszuprobieren. Es hat nur leider eine Woche durchgeregnet und meine Eltern wollten das Zelt nicht schmutzig machen. Danach ist meine Mutter ins Krankenhaus gekommen, sodass das Ganze zur Nebensache wurde.

An diesem Wochenende stellte sich nun heraus, dass das Zelt - obwohl explizit dafür ausgegeben(!) - hinten und vorne nicht passt. Das liegt auch daran, dass es sich wohl um ein Universalzelt handelt, wie ihnen jetzt erst klar wurde.

Dies liest sich meines Erachtens jedoch anders, ionsbesondere wegen der Formulierung "Vorzelt "QEK-Family" für Qek Junior, [...]". Dies impliziert meines Erachtens, dass es sich in erster Linie um ein Vorzelt, passend für den genannten Typ handelt und darüber hinaus eben auch für andere Wohnwagen, etc. geeignet ist.

Ich habe nun den Internet-Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen, dass es nicht passt und dies einen Mangel darstellt. Aus diesem Grunde würden meine Eltern gerne den Kauf widerrufen. Auch habe ich erwähnt, dass das Zelt in absolut neuwertigem Top-Zustand befindet.

Der Händler argumentiert nun mit "Er hätte noch nicht einen Widerruf bei diesem Zelt gehabt und dies sei auch nicht mit einkalkuliert.". Er könne daher nur einen Umtausch gegen Erstattung von 80% des Kaufpreises anbieten.

Ich habe dann noch einmal nachgesetzt und ihn freundlich darauf hingewiesen, dass ihm das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz als Online-Händler doch ein Begriff sein sollte und es doch sehr verwunderlich sei, dass so etwas nicht zur Kalkulation gehöre. Darüber hinaus seien "Noch nie Probleme gehabt." und "Alle Kunden immer zufrieden" doch sehr vage Behauptungen, die keine Standhaftigkeit hätten. (Das nur mal nebenbei)

Ich habe nun noch einmal den perfekten Zustand hervorgehoben und dass er eben keinen Verlust damit machen würde. Ebendies hätte er innerhalb der 14-tägigen Rückgaberechts ohnehin akzeptieren müssen. Als Entgegenkommen habe ich nun dennoch die Übernahme der Rücksendekosten angeboten und unterstrichen, dass ich einem größeren Streit möchte.

Meine Fragen:

  • War mein Vorgehen gerechtfertigt?
  • Wer ist im Recht?
  • Wie sollte ich weiter verfahren?

Über Antworten würde ich mich freuen!

Danke im Voraus! Peter

Online-Shop, Kaufvertrag, BGB, Internetkauf, Privatrecht, Rechtsstreit, Streitigkeiten, Widerrufsrecht, fernabsatzgesetz

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