wird die berufserfahrung im öffentlichen dienst angerechnet?
ich hatte heute nen vorstellungsgespräch im öffentlichen dienst. dort wurde mir mein eventuell späteres gehalt genannt. sie hat extra nachgeschaut und gesagt, die berufserfahrung wird mit eingerechnet.
nun meinte ne bekannte, das kann nicht stimmen..
was ist denn nun richtig ?
2 Antworten
Im Öffentlichen Dienst gibt es eine Gehaltsentwicklung entsprechend der Berufsjahre und Du steigst alle 2 Jahre (so war es zumindest mal). Wenn Du vorher schon in der freien Wirtschaft gearbeitet hast werden Dir 2 Jahre dort als ein Jahr Öffentlicher Dienst angerechnet (soweit mir bekannt) Insofern wird Dir Deine Berufserfahrung schon angerechnet, nur nicht 1:1, sondern nur im Verhältnis 2:1. Jedenfalls habe ich das vor einigen Jahren so kennengelernt als ich in den Öffentlichen Dienst gewechselt bin.
Die Berufserfahrung hat bedingt Einfluss auf das Gehalt. Das Gehalt richtet sich nach der Entgeltgruppe, in die man eingruppiert ist/wird. Dann gibt es noch die Entwicklungsstufen, die sich nach Berufserfahrung (bei der Einstellung) und nach Betriebszugehörigkeit (wenn man schon beschäftigt ist) richten. Bei Neueinstellung gilt im TVöD: ohne Berufserfahrung = Stufe 1, mind. 1 Jahr Berufserfahrung = Stufe 2, mind. 3 Jahre Berufserfahrung = Stufe 3. Alles andere liegt im Ermessen des Arbeitgebers.