Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe ab Montag dem 29.07. genehmigten Urlaub. Ab 27.07. fahre ich an die See. Urlaub seit Januar gebucht. Jetzt wurde ich für den Samstag und Sonntag /27 u. 28.07. zum Dienst eingeteilt obwohl ich mich für dieses Wochenende nicht eingetragen habe. Kann der Arbeitgeber ( Land Nds. ) mich zum Dienst verdammen? Oder reicht die Buchungsbestätigung?