Hallo,
ich bin mir nicht sicher, vielleicht kann mir jemand helfen diese Frage zu beantworten.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und in unserem Büro herrscht so extremes Mobbing, dass ich mich bereits in psychischer Behandlung befinde u. nun auch gekündigt habe zum 30.12.2011 (auf ärztlichen Rat).
Allerdings habe ich nun Angst, diesen Vordruck bei der Leistungsabteilung am Arbeitsamt einzureichen. Kann es sein, dass wenn ich "auf ärztlichen Rat" im öffentlichen Dienst kündige: Habe ich dann überhaupt nochmal die Chance im öffentlichen Dienst zu arbeiten oder wird mir das nicht mehr gestattet?
Weis da jemand bescheid??? Ich möchte nichts falsch machen.