Ich habe eine kurze Frage: Ich bin Grundschullehrerin und als Beamtin auf Probe schwanger geworden. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit und erwäge, diese nach 3 Jahren durch Beurlaubung noch um ein Jahr zu verlängern. Ist hierdurch mein Status gefährdet, d.h. kann mein Dienstherr deswegen das Beamtenverhältnis widerrufen? Und was ist, wenn ich nochmals schwanger werde und bis dahin noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurde? Man hört und liest ja, wie sehr die Länder sparen müssen und deswegen Beamtenstellen streichen. Könnte man mir also mit diesem Grund diesen Status nehmen?

Vielen Dank im Voraus!