Chef genehmigt kein Urlaub
Wir sind 4 Mitarbeiter im Büro im öffentlichen Dienst und ich wollte mir Urlaub nehmen 2 Wochen. Mein Chef hat es mir nicht genehmigt weil eine Kollegin schon Urlaub hat und er sage das das Büro besetzt sein müsste obwohl noch er da ist und eine Kollegin und außerdem ist Sommerloch. Früher war es kein Problem. Da konnten zwei Personen Urlaub nehmen. Also wurde mein Urlaub nicht genehmigt...Darf er das? dann hatte er mir damit gedroht dass wenn ich in diesen zwei Wochen wo ich Urlaub nehmen wollte krank werden sollte ist es "angekündigte Krankheit ist" und zur kündigung führt und das selbe auch an meinem Geburtstag. So hat er es der Personalabteilung mitgeteilt... wollte mal die tage zum personalrat gehen und das klären...laut bundesurlaubsgesetz darf er mir nur den urlaub nicht genehmigen wenn berieblich viel zutun ist ist es aber nicht da wir sommerloch haben
5 Antworten
Wenn Ihr einen Personalrat habt, dann hat der bei Ablehnung eines Urlaubsanrtags ohnehin ein Mitbestimmungsrecht (§75 und 76 Bundespersonalvertretungsgesetz).
Mag sein, dass er den Urlaub ablehnen kann, wenn der Personalrat keine Gegenargumente hat. Aber die Androhung, dass du nicht krank werden darfst, ist ein starkes Stück. Sofern du nicht ausdrücklich erwähnt hast, dass du "krank werden könntest".
Er kann den Urlaub nicht endgültig ablehnen, sondern muss seine Ablehnung erst dem Personalrat vorlegen. Frag dort nach, ob das geschehen ist.
Und zu einer Kündigung müsste er erst mal nachweisen, dass die Erkrankung tatsächlich vorgeschoben ist.
Das sieht mir wieder mal nach einem Vorgesetzten aus, der mit seiner Aufgabe überfordert ist.
Hallo Hotbrownie,
irgendwie hast du was Falsches gelesen oder ein anderes Gesetz gelesen!
Denn in § 7 Satz 1 des BUrlG steht Folgendes:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Wenn deine Kollegin vieleicht ein Kind hat, dann darf dein Chef ihr den Vorrang geben. Und wenn er sagt, dass das Büro mit zwei Personen besetzt sein muss, dann darf er sich als Vorgesetzter davon ausschließen. Es ist jedoch ein ziemlich dehnbarer Begriff "betriebliche Belange". Aber wenn dein Vorgesetzter 'Nein' sagt, dann würde ich dies nicht in Frage stellen!
Du kannst also nur mit den Zähnen knirschen und deinen Urlaub dann machen, wenn die eine Kollegin wieder zurück ist!
Aber denk d'ran: Rechtzeitig beantragen!
Liebe Grüße
ichausstuggi
Wenn 50% der Belegschaft im Urlaub sind und der Laden funktioniert noch, dann ist das ein Zeichen dafür, dass mindestens 25% zuviel Leute da sind. Du bist also überflüssig. Eine Kündigung ist wohl nicht ausgeschlossen.
er kann mich nicht wg. krankheit kündigen. das geht nicht so einfach im öffentlichen dienst...ich habe ja auch nicht gesagt das ich dann krank mache...er sagt es ja das ich dann sicherlich krank machen werde und hat es so der personalabteilung weitergeleitet.
Wenn er der Personalabteilung die Dringlichkeit darlegt hast du keine Möglichkeit. Mußt halt davor oder danach nehmen, wie in jedem anderen Betrieb auch. Überall das gleiche.
die nächste möglichkeit wäre erst wieder zu weihnachten...und ich hätte keinen sommerurlaub...und das in einer Behöre...ich versteh die welt nicht mehr
wollte mal die tage zum personalrat gehen und das klären..
genau das machst Du auch...
ich habe nie erwähnt das ich krank werde das ist echt der hammer...damit droht er auch zu meinem geburtstag...und jetzt zum urlaub den ich haben wollte und gibts einfach so der personalabteilung weiter sollte ich wircklich krank sein trotz attest...will er sehen das ich gekündigt werde obwohl ich im öffentlichen dienst bin...