hallo zusammen, ich betreue im öffentlichen dienst zwei liegenschaften der polizei als hausmeister. habe die objekte vor gut einem jahr übernommen.

nun ist es so das im winter, von anfang november bis ende märz, vom arbeitgeber eine urlaubssprerre wegen des winterdienstes ausgesprochen wird. das heißt, ich kann ein halbes jahr keinen urlaub machen und das auf jahre gesehen.

das kann doch nicht rechtens sein!

und noch dazu kommt das dieses halbe jahr ulraubssprerre in keinster weise irgendwie vergütet wird. lediglich wenn die zweite stufe der rufbereitschaft gilt, also wenn richtig böse schnee zu erwarten ist, wird es vergütet. was aber bloß tage oder wochenweise ist. je nach wetterlage halt.

kennt sich jemand mit der problematik aus und kann mir weiterhelfen?

mfg