Gehalt im Öffentlichn Dienst mit Berufserfahrung

4 Antworten

lustig - als wenn man im Öffentlichen Dienst einen Personal-Buchhalter-Ausbilder benötigt.

Schon einmal etwas von Beihilferecht, Beamtenrecht, Tarifverträge TVÖD, TVL oder BAT gehört ? Vermutlich nicht - oder ? Gesetzeskunde ? Landesbeamtengesetz, Landesbesoldungsgesetz, Beamtenstatusgesetz, Beihilfeverordnung usw. ?

Also Neuling auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes.

Soll die Einstellung als Angestellter erfolgen ? Oder ist evt. sogar der Beamtenstatus angepeilt - dann folgt erstmal eine Ausbildung mit dem Status Beamter auf Widerruf.

Im öffentlichen Dienst kannst Du das Gehalt nicht verhandeln, es wird nach Tarif bezahlt. Wenn Du weißt, in welche Tarifgruppe der Job eingestuft wurde, kannst Du im TVöD nachsehen, wieviel Du verdienen wirst.


Navvie  12.09.2013, 23:56

Im öffentlichen Dienst kannst Du das Gehalt nicht verhandeln, es wird nach Tarif bezahlt. <

Korrekt.

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Hallo Walhalla!

Sie müssen erst einmal klären, bei welcher Behörde Sie da arbeiten würden.

Ist es die Behörde einer Stadt, eines Landes oder des Bundes.

Städtische Behörde = Tarif TVÖD Bundesbehörde = Tarif TVÖD Landesbehörde = TV-L

Einige Behörden haben eigene Tarife, wie z. B. die Post, die Bahn oder auch Behörden der Länder Berlin oder Hessen.

Die Entgeltgruppe richtet sich nach Vorbildung und Tätigkeit, die Stufe nach der Berufserfahrung, wobei die Berufserfahrung in aller Regel auf Tätigkeiten im öffentlichen Dienst beschränkt ist. Die Berufserfahrung ist nicht mit der Lebenserfahrung zu verwechseln, die unter dem alten Tarifvertrag BAT noch angerechnet werden konnte. Schuld an der Nichtanrechnung der Lebenserfahrung ist das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Eine Bevorzugung aufgrund des Lebensalters bzw. der Lebenserfahrung ist aufgrund des Gesetzes nicht mehr gestattet, was die Behörden zwingt, Einsteiger ähnlich wie bei Privatfirmen wie Berufsanfänger im Betrieb zu behandeln.

Herzlichen Glückwunsch Deutschland! - Einmal was für die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer gemacht. Dankesschreiben bitte an die Bundesregierung.

Walhalla, Sie müssen sich überlegen, ob Sie Geld oder Sicherheit wollen.

Wenn Sie Geld wollen, sind Sie im ö. D. verkehrt. Wenn Sie aber einen relativ sicheren Job wollen und trotzdem Stress ertragen können (die Personaldecke im ö. D. wird immer dünner) ohne jemals gut entlohnt zu werden, dann sollten Sie Ihr Glück im ö. D. versuchen.

Mir fällt dazu immer der kleine Witz mit den 3 Mitarbeitern ein; sie treffen sich bei einer Weihnachtsfeier und unterhalten sich über ihre Weihnachtsgratifikation:

Mitarbeiter A (Beschäftigter bei einem namhaften dt. Autohersteller): "Ich habe einen brandneuen Wagen bekommen." Mitarbeiter B (Beschäftigter bei einer Fluglinie): "Ich habe einen kostenlosen Luxusurlaub über 4 Wochen mit Flug bekommen." Mitarbeiter C (Beschäftigter im ö. D.): "Ich habe einen Pullover gekauft." Mitarbeiter A und B: "Und der Rest?" Mitarbeiter C: "Den Rest haben mir meine Eltern dazu gegeben."

Gruß Navvie

Bei Deiner Ausbildung vermute ich mal das Du in die Entgeltgruppen E6 oder E8 eingruppert wirst. Fängst dann mit Stufe 2.


walhalla1986 
Beitragsersteller
 10.09.2013, 11:27

naja, das wäre nicht wirklich mehr als ich jetzt verdiene....

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Navvie  12.09.2013, 23:55
@walhalla1986

Haben Sie geglaubt, dass Sie im öffentl. Dienst reich werden? Der ö. D. bietet noch verhältnismäßig gute Sicherheiten, wie regelmäßigen und pünktlichen Verdienst, keine Gefahr einer Insolvenz oder betriebsbedingten Kündigung, aber dafür gibt es eben keine Reichtümer

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Navvie  12.09.2013, 23:50

Vermuten ist gut. Kommt aber nicht so ganz hin. Berufsanfänger kommen in die Stufe 1. Als Berufserfahrung wird seit dem Abschied vom BAT in der Regel auch nur noch Berufserfahrungen im öffentlichen Dienst angesehen. In Ausnahmefällen können Tätigkeiten angerechnet werden, die der auszuübenden Tätigkeit entsprechen. Kommt nur selten vor. Die Entgeltgruppe könnte stimmen.

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