Öffentlicher Dienst 1/2 Jahr Urlaubssperre
hallo zusammen, ich betreue im öffentlichen dienst zwei liegenschaften der polizei als hausmeister. habe die objekte vor gut einem jahr übernommen.
nun ist es so das im winter, von anfang november bis ende märz, vom arbeitgeber eine urlaubssprerre wegen des winterdienstes ausgesprochen wird. das heißt, ich kann ein halbes jahr keinen urlaub machen und das auf jahre gesehen.
das kann doch nicht rechtens sein!
und noch dazu kommt das dieses halbe jahr ulraubssprerre in keinster weise irgendwie vergütet wird. lediglich wenn die zweite stufe der rufbereitschaft gilt, also wenn richtig böse schnee zu erwarten ist, wird es vergütet. was aber bloß tage oder wochenweise ist. je nach wetterlage halt.
kennt sich jemand mit der problematik aus und kann mir weiterhelfen?
mfg
5 Antworten
Ich habe mich nochmal ein wenig im Internet umgeschaut.
Entscheidend ist, was das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) aussagt. Dort heißt es im § 7 Abs. 1 Satz 1:
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.>
Diese Vorschrift ist immer zu berücksichtigen. Völlig unabhängig was in den einzelnen Tarif-, Arbeitsverträgen oder in anderen Gesetzen enthalten ist.
Hier noch 2 Links dazu (Du siehst zwar nur einen Link. Aber wenn Du ihn anklickst hast Du Zugriff auf 2 Links):
Doch titanmax. Das Ganze ist rechtens und ich bin mir sicher, dass dies in Deinem Arbeitsvertrag auch geregelt ist den Du ja unterschrieben hast. Insofern dürfte es für Dich keine neue Tatsache sein.
Und auch in der freien Wirtschaft ist es üblich, dass Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen, weil saisonal bedingt die Kundenaufträge abgearbeitet werden müssen.
Viel wichtiger ist doch, dass der Urlaubsanspruch nicht verfällt. Dann nimmst Du eben zu einem späteren Zeitpunkt Urlaub und hast evtl. sogar den Vorteil außerhalb der Ferienzeiten Urlaub zu nehmen und zu verreisen was Dir wieder Geld einspart.
meinen arbeitsvertrag habe ich 1991 unterschrieben. da gab es überhaupt keinen winterdienst. dieser kam jetzt erst, mit wechsel der dienststelle. und einen neuen arbeitsvertrag habe ich nicht unterschrieben!
Arbeitest du denn im öffentlichen Dienst oder für ihn?
War gerade in der Pause. Aber du hast ja in der Zwischenzeit schon genug richtige Antworten bekommen. Ich schließe mich denen an
Im normalen Polizeidienst sind Urlaubssperren rechtlich zulässig. Du wirst vermutlich aber kein Beamter, sondern Angestellter im öffentlichen Dienst sein. Dann gilt für Dich der Arbeitsvertrag sowie der diesem evtl. zugrunde liegende Tarifvertrag. Am einfachsten ließe sich das klären, indem Du beim Personalrat nachfragst (oder auch bei der zuständigen Gewerkschaft, falls Du Gewerkschaftsmitglied sein solltest).
die polizei ist nicht mein arbeitgeber, ist ein anderer öffentlicher betrieb. ich bin weder beamter noch angestelter, bin arbeiter. mit unserem personalrat ist leider nichts anzufangen. die sagen zu allem ja und ahmen, was vom arbeitgeber kommt. und in der gewerkschaft bin ich leider auch nicht.
im öffentlichen dienst!