Hallo,

Ich habe mein Studium abgeschlossen und spiele mit dem Gedanken, beruflich in den öffentlichen Dienst zu gehen, wobei ich mich für Stellen in Berlin und Brandenburg bewerben würde.

Nun habe ich bereits in mehreren Ratgebern zu dem Thema gelesen, dass es eine Altersobergrenze von 32 Jahren (bzw. 40 Jahren bei Schwerbehinderung) für die Einstellung im öD gibt.

Auf der Internetseite der DBB Jugend http://www.dbbj.de/ausbildung/infos.html steht dagegen, dass mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz von 2009 diese Grenze weggefallen ist. Da die Seite sich auf das Bundesrecht bezieht, frage ich mich aber, ob das auch für die Bundesländer gilt. Im Beamtengesetz von Brandenburg steht nichts über eine Altersobergrenze, im Landesbeamtengesetz von Berlin auch nicht.

Kann mir bitte jemand sagen, ob es eine solche Obergrenze noch gibt? Vielen Dank im Voraus!