gebäudeversicherung gewrblich für privatpersonen zulässig?


09.12.2023, 08:16

Hallo hier noch eine wichtige Nachfrage !

In meinem Mietvertrag ist unter § 6 nur Nebenkosten und Nebenkostenvorauszahlung die Rede. Einzelne Kosten wie.z.B. Steuern oder auch Versicherungen sind nicht aufgeführt.

Im § 7 ist geschrieben, das der Mieter verpflichtet ist eine Versicherung zu mindestens eine adäquate Haftpflichtversicherung für das Mietobjekt auf eigene Kosten abzuschließen.

Meine ergänzende Frage ist nun, ob ich überhaupt diese Versicherung des Vermieters bezahlen muss, obwohl diese kein Bestandteil des Vertrages ist ??

2 Antworten

Die Frage ist doch: Ist das gemietete Haus oder Wohnung ein Wohnhaus oder ein Wohn-und Geschäftshaus oder eine gewerbliche Immobilie (in der ihr gar nicht wohnen dürftet)?

Ob der Vermieter hier als Privatperson agiert, hat keine Relevanz. Mietausfallversicherung als Versicherungsbaustein ist aus den Betriebskosten des Mieters zu entfernen. Gegen die preislich überhöhte Gebäudeversicherung kann Widerspruch erhoben werden, weil sie gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 556 (3) BGB verstößt. Wurde denn eine Gebäudehaftpflichtversicherung vereinbart?


klein1edgar 
Fragesteller
 08.12.2023, 23:08

Vielen Dank für deine schnelle und korrekte Antwort. Jetzt weiß ich, wie ich mich verhalten muss.

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Die Mietausfallversicherung ist der Knackpunkt. Das Risiko darf der Vermieter in den Nebenkosten nicht auf euch abwälzen. Also Nebenkostenabrechnung als fehlerhaft zurückschicken.


klein1edgar 
Fragesteller
 08.12.2023, 22:01

Können Sie ihre Aussage noch etwas konkretisieren, z:b. verweise auf $ oder Rechtsprechung. Und darf der Eigentümer/ Vermieter die vermietete Wohnung als gewerbliches Objekt versichern?

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DerHans  29.12.2023, 21:40
@klein1edgar

Mietausfallversicherung schützt doch nur den VERMIETER. Das ist genau so wie eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung. BEIDE dürfen nicht in die Nebenkosten berechnet werden.

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klein1edgar 
Fragesteller
 29.12.2023, 22:05

ok vielen Dank

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