Betr. KV s. Anlage 1 auf Mieter umlegen?
Hallo Community,
darf der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter umgelegen ?
Ich habe einen Mietvertrag der sich nach den VPI-Index sich richtet, und zu jetztiger wirtschaftlichen Situation ein sehr starker Preistreiber für Mietpreise sorgt.
Da die Wohnung nach 12 Monaten schon um 7,4% gestiegen ist, kommt jetzt der nächste Preishammer mit den Nebenkosten 2022.
Der Vermieter verlangt die Grundsteuer in höhe von 400€ in der Nebenkostenabrechnung, darf er das ?
Im Vertrag steht bei den Nebenkosten in Klammern (Betr.KV s. Anlage 1) zum damaligen Zeitpunkt war das für mich kein Begriff. Jetzt weiß ich es das es diese Betriebskosten Verordnung gibt. Aber explizit war mir nicht bekannt gewesen, das ich die Grundsteuer von Vermieter damit auch zahlen muss.
Hätte der Vermieter darauf aufmerksam machen müssen, und es namentlich im Vertrag erwähnen müssen, das die Grundsteuer umgelegt werden auf den Mieter ?
4 Antworten
Hätte der Vermieter darauf aufmerksam machen müssen, und es namentlich im Vertrag erwähnen müssen, das die Grundsteuer umgelegt werden auf den Mieter ?
Nein, der Verweis, dass der Mieter Betriebskosten trägt, ist hier vollkommen ausreichend.
Natürlich wird die Grundsteuer umgelegt. Warum sollte dein Vermieter die tragen? Die fällt ja nun mal an.
Früher waren Gebäudeversicherung und Grundsteuer nicht umlegbar.
Ich bin auch der Meinung, dass der Mieter nichts mit der Grundsteuer zu tun hat. Wäre das Haus . bzw die Wohnungen nicht vermietet, würde die Grundsteuer trotzdem anfallen. also ist es Vermietersache.
Es kann aber auf die Mieter umgelegt werden, leider.
Der darf.
Ja, er darf, wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird.
zum damaligen Zeitpunkt war das für mich kein Begriff
Das ist nun wirklich dein Problem. Der Vermieter ist nicht dafür zuständig, dir haarklein alles zu erklären, wenn du selbst nicht in der Lage bist, dich zu informieren.