Mitmieter die komplette NK-Nachzahlung übernehmen lassen?
Guten Tag und schönen Sonntag zusammen!
Ich bin gemeinsam mit einem entfernten bekannten in einen gemeinsamen Mietvertrag eingetreten. Dieser schwankt zwischen Arbeitslosigkeit und einer "Tagelöhner"-Tätigkeit. Ich habe den ganzen Winter nicht geheizt da ich nicht besonders empfindlich bin was die Kälte angeht und unser Haus im allgemeinen gut isoliert ist.
Mein Mitbewohner jedoch heizt bei sich in den Zimmern, und das so, dass trotz verschlossener Türen die Wärme draußen im Gang "zu erfühlen" ist. Nun ist meine Frage, ob ich ihm, sollte es zu einer Nachzahlung der Nebenkosten (Heizen ist in unseren Zeiten ja nicht gerade günstig) irgendwie die Alleinhaftung für diesen Betrag übergeben kann. Meinetwegen mit einem Dokument auf dem er sich bereiterklärt, die Nachzahlung in voller Höhe zu übernehmen. Ich freue mich auf eine Antwort.
Beste Grüße
2 Antworten
Was im Mietvertrag steht, das gilt. Wenn da niedergeschrieben ist, dass die Kosten zu gleichen Teilen getragen werden, dann ist das so und da kannst Du nicht dran rütteln.
Du kannst ihn ja gerne fragen, ob er die kompette Nachzahlung übernimmt. Müssen muss er nicht, wenn er nicht will.
"Mein Wissen" fußt auf Allgemeinbildung und gesunden Menschenverstand. Meine Antwort ist schließlich keine Rechtsberatung.
Aber vielleicht meldet sich hier noch ein Mietrechtsexperte zu Wirt, der mehr weiß als ich.
Hier gibt es keinen "Mitbewohner" sondern einen gleichberechtigten Mieter in einer Mieterpartei. Beide Mieter haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter.
Aus dieser Konstellation kann nicht hergeleitet werden, dass nur einer der beiden Mieter für die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung an den Vermieter zuständig ist. Gibt es im Innenverhältnis der Mieterpartei eine diesbezügliche Vereinbarung nicht, dann ist die Nachzahlung durch die Mieter jeweils hälftig zu leisten genaus so wie die Gesamtmiete zu teilen ist.
Hallo Angie, vielen Dank für deine Antwort! Worauf fußt dein Wissen?
Beste Grüße