Muss ich die Hausmeister-Notdienst Rechnung zahlen?
Habe am 01.01 um 11 Uhr den hauseigenen Hausmeister bestellt, weil das Warmwasser (Boiler) plötzlich nicht mehr an Silvester lief. Im Wohnungs-Stromkasten war die Sicherung angesprungen (Ich habe keine Ahnung weshalb dies der Fall war, da ich alleine in der Wohnung war und kein Übermaß an Strom verwendet habe.)
Nun soll ich 70€ zahlen. Aber soweit ich weiß muss die Notdienstpauschale doch vom Vermieter getragen werden?
Geht das mit rechten Dingen zu?
3 Antworten
Die Bedienung von Sicherungen in Form von Leitungsschutzschaltern ist auch für Laien kein Problem. Man sollte sich nur einfach mal beim Einzug die Zeit nehmen, sich das ganze erklären zu lassen.
Von daher ist eine ausgelöste Sicherung zunächst kein Grund, einen Notdienst zu rufen. Da kann man auch - wenn man alles wieder vergessen hat - einen netten Nachbarn fragen.
Erst dann, wenn sich der Fehler nicht allein beheben lässt und dadurch ein gravierender Mangel entsteht, ist der Einsatz des Notdienstes gerechtfertigt. Und wenn es an einem gemieteten Gerät wie dem Durchlauferhitzer liegt, so ist die Rechnung Vermietersache.
Findet der Notdienst aber ein defektes Gerät aus Deinem Eigentum in einer Steckdose, so bist Du der Verursacher und musst auch dafür bezahlen.
Aber grundsätzlich gilt natürlich immer erst das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Da muss man auch mal das Kleingedruckte durchlesen.
"hatte halt 3 Tage lang kein Warmwasser..."
seit Fr, den 30., am Sa, den 31., am So, den 1.1., oder schon ab Donnerstag?
hättest ihn am Freitag oder Samstag gerufen, da war kein Feiertag, oder du hättest bis Montag gewartet, da war er sowieso im Einsatz....
Du hast den Notdienst für etwas gerufen, was in deinem Verantwortungsbereich lag und was du gut hättest selbst machen können. Du musst den Notdienst zahlen.
Wer soll es sonst tun? Dein Vermieter? Der ist nicht für deine Sicherungen verantwortlich.
Den Notdienst find ich übertrieben bei sowas wenn man den Ruft. Ist doch kein Notfall. Also richtig dass du bezahlen musst find ich.
Naja, ich hatte halt 3 Tage lang kein Warmwasser und das war mitten im Hochwinter. Konnte nicht duschen und ich hatte eine Infektion weshalb es sehr wichtig war auf meine Körperhygenie zu achten.
Ja, dumm von mir. Aber wie sieht es nun rechtlich aus? Wer muss zahlen beim Notdienst?