Bestimmen Techem Zähler an meiner Heizung unabhängig den Verbrauch?

2 Antworten

Die drei Techem-Zähler in Deiner Wohnung ermitteln Einheiten. In der Nachbarwohnung werden ebenfalls die Einheiten ermittelt und dann wird addiert. Die nach Verbrauch aufzuteilenden Heizkosten werden dann nach den Einheiten zu einander ins Verhältnis gesetzt und dann ergibt sich, wer wie viel von den Heizkosten zu zahlen hat.

Die Messwerte werden zwar unabhängig ermittelt, aber sie können nur dann ein korrektes Abrechnungsergebnis liefern, wenn sie zusammen mit den Messwerten der Nachbarwohnung ausgewertet werden.

Hey marianne,

er muss dir auf verlangen die Daten zur Überprüfung geben.

Sonst Kontakt zum Mieterschutzbund oder RA aufnehmen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus

bwhoch2  26.01.2024, 17:48

Das ist nicht richtig. Techem ist beauftragt, einmal im Jahr eine Heizkostenabrechnung zu erstellen. In diese Heizkostenabrechnung fließt der Gesamtverbrauch an Energie und ggf. sonstiger Kosten ein und über die ausgelesenen Zählerstände wird ermittelt, wie viel jede der Wohnparteien nach Verbrauch zu bezahlen hat. Ein gewisser Teil der Gesamtkosten wird über die Wohnfläche aufgeteilt. Lt. Heizkostenverordnung zwischen 30 und 50 %.

Der Vermieter oder Techem dürfen schon aus Datenschutzgründen nicht die Ablesewerte der anderen Wohnungen mitteilen. (Bei zwei Wohnungen kann man sich aber leicht den Gesamtwert der anderen Wohnung errechnen.)

JesJu  26.01.2024, 17:57
@bwhoch2

Falsch bei einwenden müssen die Daten offen gelegt werden. Das ist kein Datenschutz, nur Fakten.

bwhoch2  26.01.2024, 18:06
@JesJu
er muss dir auf verlangen die Daten zur Überprüfung geben.

Nein, muss er nicht und darf er nicht ohne Zustimmung des anderen Mieters.

Abgesehen davon, dass das nicht die Antwort auf die Fragen ist, die FS gestellt hat.

Einfach so auf Verlangen ganz sicher nicht.

Gibt es einen Grund zur Beanstandung, also Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung, so ist dieser an den Vermieter zu richten oder an die Techem. Diese klären dann auf. Z. B., indem sie prüfen, ob die Messgeräte korrekt gezählt haben. Die Antwort wird vermutlich lauten, alles geprüft, alles korrekt.

Hat man dann immer noch Zweifel, kann man sich ggf. an einen Rechtsanwalt oder direkt an ein Gericht wenden. Wenn nun gerichtlich bestimmt wird, dass zur Klärung die Daten notwendig sind, die Techem erfasst hat, werden sie angefordert.

Wie dann das Gericht, die Anwälte oder ggf. auch Gutachter mit den Daten umgehen, ist ein ganz anderes Thema. Da ist der Vermieter dann außen vor.