Trotz Strompauschale preis verdoppelt
Hallo Leute. Bräuchte dringend Rat von jemand der sich auskennt. Ich wohne in einer Sozialwohnung mit 2 anderen Menschen. Im Mietvertrag wurde festgelegt das jeder von uns drei 35€ Pauschale für Strom zahlt. Vor einigen Wochen kamen die Vermieter von der Wohnung überraschend zu mir nach Hause und klopften mich aus dem Bett (ohne Voranmeldung). Die haben uns sofort damit konfrontiert das wir jetzt fast das doppelte für Strom zahlen muss trotz Pauschale im Mietvertrag anstatt 105€ zahlen wir jetzt 195€. Sie haben drauf bestanden das ich unterschreibe und ich war noch halb im schlaff und habe ohne drüber nachzudenken unterschrieben. Meine Frage ist jetzt : war das denn überhaupt rechtens ?? Wenn nein kann ich was dagegen unternehmen?? Eure Antwort würde ich sehr schätzen
3 Antworten
Nein, eine Pauschale im Mietvertrag gilt weiter und kann nicht einfach erhöht werden, das ist Pech für den Vermieter. Alleine, wenn im Vertrag eine Anpassung dieser Pauschale unter irgendwelchen Gründen vorgesehen ist, kann er die Pauschale anpassen – aber auch nur unter ausführlicher schriftlicher Erläuterung der Gründe.
Mehr als ungünstig und baselig ist es natürlich, dass du jetzt irgendwas unterschrieben hast. Eventuell könntest du/könntet ihr dagegen vorgehen, wenn ihr alle im Mietvertrag steht und nur du unterschrieben hast. Ohne Zustimmung der anderen Parteien des Mietvertrages wäre das nämlich so nicht gültig und umsetzbar.
Wenn das vor einigen Wochen war, ist die 14-tages-Frist für den Widerruf abgelaufen. Der Vermieter darf sich solche Unterschriften nicht erzwingen, aber da Du schon unterschrieben hast, kann man das jetzt kaum rückgängig machen. Ich lese nämlich zwischen den Zeilen, dass sie zu Zweit gekommen sind. Diese zweite Person würde als Zeuge für den Vermieter vor Gericht aussagen, dass Du freiwillig unterschrieben hast.
Aber: der Vermieter muss die Erhöhung begründen, Dir die Rechnungen des Energieversorgers für Deine Wohnung vorlegen. Das muss er tun und da siehst Du, wie hoch der Versorger die Vorauszahlung festgelegt hat. Sollte das weniger sein, als die von Dir geforderten 195 Euro, solltest Du der Vorauszahlung schriftlich widersprechen. Grund: der Abschlag ist zu hoch und nicht durch den Energieversorger begründet. Such mal in Deiner Umgebung den Mieter-Schutzbund und lass Dich dort beraten. Gut ist auch, was T3-Fahrer unten empfiehlt.
Naja der Strompreis wurde bei jedem massiv angehoben. Davon bist auch du betroffen. Deine Nebenkosten werden eben entsprechend angepasst
Es wird mit Sicherheit eine Klausel geben, die eine Anpassung möglich macht. Da ganze wird als Nebenkosten angebenen sein. Diese können entsprechend angepasst werden
Es gibt durchaus etliche Verträge mit Pauschale für Strom und etliche Verträge sehen eben keine Anpassung vor. Also allgemein einfach in den Raum zu stellen, dass die Anpassung legitim ist, ist so nicht korrekt.
Ja ich verstehe das schon was du sagst aber ich habe ein komisches Gefühl bei der Sache. Die Tatsache das wir so überrumpelt wurden und einigen anderen Sachen die sich die Vermieter geleistet haben gibt, mir zu denken. Und ich bin kein Experte aber ich habe verglichen was ein drei Personenhaushalt an Strom bezahlt und es sind einiges weniger als 195€
Aber wenn eine Pauschale im Mietvertrag vereinbart ist, kann bestimmt nicht plötzlich unbegrenzt in dieser Höhe angepasst werden.