Betriebskosten rückfordern?

4 Antworten

Vorausgesetzt, die Betriebskosten werden kalenderjährlich abgerechnet, dann sind die BK des Jahres 2020 bis 31.12.2021 und die BK des Jahres 2021 bis 31.12.2022 durch denVermieter abzurechnen. Da das nicht erfolgte, sind Nachzahlungen bei verfristeten Abrechnungen nicht mehr zu leisten, Guthaben dagegen müssen ausgezahlt werden.

Du hast einen Rechtsanspruch auf die BK-Abrechnungen. Die Auflösung des Mietvertrages hebt diesen Rechtsanspruch nicht auf. Daher wären unter Fristsetzung beide BK-Abrechnungen vom Vermieter einzufordern mit dem Hinweis, dass du bei Fristüberschreitung Klage erheben wirst. Es steht dir auch frei, für beide Jahre deine monatlichen Vorauszahlungen vom Vermieter zurückzufordern, dann entfällt aber die Abrechnung und auch die Klage.

Zahlt der Vermieter nicht fristgerecht, kannst du eine gerichtliche Mahnung an den Vermieter richten.Widerspricht er der Mahnung, ist Zahlungsklage geboten.

Alle Schreiben mit Einwurfeinschreiben versenden.

Wie auch immer. Soweit ich weiß ist für 2020 die Betriebskostenabrechnung am 31.12.2022 und für 2021 am 31.12.2023 fällig.

Nicht so richtig.

Für Abrechnungsjahr und Periode 2020 ist die Zustellung der Abrechnung spätesten am 31.12.2021 fällig.

Für die Periode 2021 ist sie am 31.12.2022 fällig.

Sonst sind sie verfristet.

Ist eine Abrechnung verfristet sind Nachforderungen ausgeschlossen aber Guthaben bleiben bestehen.

Die Guthaben verjähren nach 3 Jahren, wenn sie nicht eingefordert werden.

Es zählt das Ende der Abrechnungspflicht.

Das heißt für Dich:

Guthaben aus 2020 sind am 01.01.2025 verjährt-

Guthaben aus 2021 sind am 01.01.2026 verjährt-


HagbardCeline88 
Beitragsersteller
 01.12.2023, 17:50

oki danke. aber guthaben ist dann der volle betrag ? also versteh ich das richtig, angenommen es wurden 100 € mtl. gezahlt also 1200 euro jährlich. könnte ich dann drauf pochen: keine betriebskostenabrechnung, keine kosten -> 2.400 euro könnte ich dann versuchen einzuklagen ?

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Soweit ich weiß ist für 2020 die Betriebskostenabrechnung am 31.12.2022 und für 2021 am 31.12.2023 fällig.

Falsch.

Wenn kalenderjährig abgerechnet wird war die Abrechnung 2020 am 31.12.2021 fällig und die für 2021 am 31.12.2022

Anspruch auf die Abrechnungen hast Du noch. Denn evtl. Guthaben daraus würden dir noch zustehen, nur dem Vermieter keine Nachzahlungen mehr.

Mir wurde nämlich von jemanden, der selbst viel vermietet erwähnt, dass ich dann die Beträge vollständig einklagen könnte.

Das ist richtig.

Wenn das Mietverhältnis beendet ist und der Mieter während seiner Mietzeit keinen Gebrauch von seinem Zurückbehaltungsrecht der Vorauszahlungen machen konnte, kann er die gezahlten Nebenkosten zurückfordern wenn der Vermieter keine Abrechnung(en) zukommen läßt.

Allerdings könnte der Vermieter die Abrechnungen noch nachreichen.


HagbardCeline88 
Beitragsersteller
 01.12.2023, 17:48

hm gut nachreichen kann er wie er ill ode3r , aber letztlich hat er die frist versäumt. sagt der mieter neinnzu evtl. gebühren, dannn muss der vermieter das schlucken oder? aber wenn cder vermietern erst 12/23 nachweisliche (!) kenntnis über die adressänderung erhält wie ist es da? KÖNNTE MAN DEM VERMIETER VORWERFEN 2NUN SIE HÄTTEN JA ADRESSERMITTLUNG ZU LASTEN des mieters machen können" (sry caps)

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Wenn du zahlen m usst, ist es verjährt, wenn du Geld bekommst., nicht.

Das ist immer zum Nachteil des Vermieters.

Aber er wird dir kein Geld geben und dann musst du zum Anwalt.


HagbardCeline88 
Beitragsersteller
 01.12.2023, 16:27

wie er wird mir kein Geld geben ? Wie kommst denn darauf ? Ein Verfahren, dass man eh verliert, geht doch auch kein Vermieter ein ?!

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HagbardCeline88 
Beitragsersteller
 01.12.2023, 17:43
@AaronKongSenior

aso kann sein ja. aber ich denk da ist die rechtslage eindeutig das man sich vielleicht gar ohne verteidigung vor gericht selbst vertreten könnte. es gibtn ja letzlich n richter der ebenfalls recht studiert hat ^^

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