Wegfall der Umlagefähigkeit von Kabelfernsehgebühren ab dem 01.07.24: Wer zahlt?
Ab dem 01.07.2024 fällt ja die Umlagefähigkeit der Kabelfernsehgebühren weg. Es geht hier um eine vermietete Wohnung in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Wer zahlt dann ab Anfang Juli die Gebühren? Der Mieter oder der Vermieter? Bisher wurde ja so was über die Nebenkosten abgerechnet.
Die Mieter müssen nun Einzelverträge abschließe, oder, falls es klappt, Fernsehen über Internet schauen.
2 Antworten
Du hast doch die Antwort schon. das lese ich aus der Frage heraus.
Die Mieter müssen nun Einzelverträge abschließe, oder, falls es klappt, Fernsehen über Internet schauen.
also WENN der Mieter kabelfernsehn haben will, muss er eben selbst zahlen.
Will er kein Kabelfernsehn, braucht er es auch nicht zahlen.
Ist ganz einfach:
Der Vermieter kündigt seinen Vertrag oder wird spätestens zum 30.06.2024 gekündigt. Danach darf er die Gebühren natürlich nicht mehr in der NKA auflisten und einziehen.
Jetzt könnt ihr selber entscheiden, wie ihr TV empfangen wollt. Über Internet, Zimmerantenne (DVB-T2) oder weiterhin über Kabelanschluss.
Bei der Wahl für den Kabelanschluss muss der Hauptmieter während des letzten Monats (vorher geht es seitens des Anbieters nicht) direkt beim Anbieter einen neuen Vertrag abschließen. Dieser bekommt die selben Konditionen wie der Altvertrag des Vermieters.
Reagiert man gar nicht, so wird der Kabelanschluss innerhalb etwa eines Monats abgeschaltet und die Mattscheibe bleibt dunkel.
Ok, aber er hat maximal noch die Chance über das Internet