Ich habe in diesem Jahr (nachdem ich mittlerweile schon ausgezogen bin) trotz bereits höherer Nebenkosten, die ich für 2014 gezahlt hatte, eine saftige Nachzahluzngsaufforderung bekommen. Ich habe das ganze nun prüfen lassen, wobei sich eine Differenz von knapp 260€ ergab, die ich laut dieser unabhängigen Prüfung zuviel entrichten müsste. Nun habe ich Widerspruch eingelagt und eine Aufstellung der Kosten verlangt. Der auffälligste Posten hierbei sind die Kosten für die Brandschutzanlage. Die liegen für 2014 fast 10000€ über dem Vorjahreswert. Auf dem angeforderten Nachweis steht nun der Posten "Aufschaltung 2014" der örtlichen Branddirektion für über 10000€ . Meine Frage als Laie nun: Sind das Kosten, die ich als Mieter bezahlen muss (man muss ja nur für die Wartung der BMA aufkommen) oder zählt so ein großer Posten als Neuinstallation und wäre somit Vermietersache?

Vielen Dank vorab! :o)