Ich wohne in einer Wohnung, bei der seit zwei Jahren sowohl die Etage unter mir unbewohnt ist, als auch die Nachbarwohnung leersteht. Diese Wohnngen werden auch nicht geheizt. Meine Wohnung ist folglich deutlich schwerer warm zu bekommen und zu halten. Deshalb meine Frage: Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Heizung in leerstehenden Wohnungen über die Frostwächterfunktion hinaus? Ich denke nicht an 18 bis 20 Grad sondern eher an einen Bereich von vielleicht 8 bis 10 Grad. Vielen Dank für Eure Antworten
Gibt es eine Mindesttemperatur in leerstehenden Nachbarwohnungen?
Heizung,
Leerstand
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