Hallo !! Ich möchte hier mal meinen zum größten Teil beantworteten Sachverhalt schildern bezüglich nebenkostenabrechnung nach Eigentümerwechsel. Am 1.7.2014 gab es einen Eigentümerwechsel. Die Abrechnung erfolgt durch die Grundstücksverwaltung welche Abrechnungen und Einzelabrechnungen an den damaligen ( bis 30.6.2014 ) Vermieter weitergibt.Welcher wiederum diese an seine "alten" Mieter weitergibt. Nun kam heute,den 4.8.2015 diese besagte Nebenkosten Abrechnung. Die Überschrift : Die Einzel Abrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.14 Abrechnungsjahr =365 Tage Ihr Abrechnungszeitraum ( damit ist der vorherige vermieter gemeint)vom 01.01.2014 bis 30.06.2014 entspricht 181 Tagen... Nun meine Frage... Welcher abrechnungszeitraum ist hierfür relevant.... Denn der Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014 wäre ja nun als gegenstandslos zu betrachten....da eine Abrechnung innerhalb des Eigentümer Wechsels ja komplett vom Neuerwerber zu kommen hat....richtig ??? Die Beträge für die Abrechnungen belaufen sich auch nur auf die besagten Monate januar-juni 2014

Und so.... kam es so wie ich es vermutet hatte.gut zwei Wochen nach Erhalt der ersten Abrechnung hatte ich eine weitere Nebenkosten Abrechnung im Briefkasten. Diesmal die vom Neuerweber.Der in der Überschrift genannte zeitraum : 01.01.2014-31.12.2014....Soweit okay Der abgerechnete Zeitraum (Nutzungszeitraum) betrug aber die Zeit vom 01.07.2014 - 31.12.2014(die vom altvermieter den 01.01.2014 - 30.06.2014) in tagen und Gradtagen angegeben und auch aufgelistet damit rechnerisch nachvollziehbar.... Anbei noch eine Frist die ich einzuhalten habe die Zahlungen zu leisten.....Mein Nutzungszeitraum betrug nun aber volle 12monate....

Ich weis nun nicht wie ich reagieren sollte.... Jemand einen Tipp wie ich mich denn verhalten soll? Bin über jede meinung u Antwort dankbar .....