Gartenpflege durch Gärtner erst nach Auszug muss ich das bezahlen?

6 Antworten

Vermutlich hat der Vermieter noch keinen neuen Mieter gefunden ,der die bis dahin planmäßig von Dir durchgeführten Arbeiten übernehmen kann , wie es planmäßig wohl erfolgt wäre.

Nun macht es natürlich keiner , dem sie die Arbeiten aufhalsen kann , um Ordnung zu haben, also wird eine Firma beauftragt .

Aber wer bezahlt das ? Wenn es klappt ---Du.

Ansonsten muß der Vermieter selbst dafür sorgen.

Am sichersten , Du nimmst alle Papiere und läßt Dich gesetzlich beraten und informierst den Vermieter darüber.

nein, das ist nicht rechtens.

ihr habt den garten gepflegt und ihr hättet ihn auch gepflegt, wenn es nicht durch den naturschutz explizit untersagt wäre.

wenn ihr ausgezogen seid, ist der rest sache des vermieters bzw. eigentümers.

Hier wurde ein neuer Posten (Gartenpflege) aufgeführt.

Das funktioniert nicht.

Wenn der Vermieter neue Betriebskostenarten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung einführen will, dann muss er das vor Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode ankündigen.

Was hat im MV gestanden, diese Arbeiten wurden euch auferlegt? Miete wurde entsprechend gekürzt? 

VM hat euch nicht vorher informiert? 

kann durchaus sein, dass IHR zahlen dürft.


JeKauf 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 12:45

Im MV steht, dass wir den Garten pflegen. Es war ja nur die Hecke da und halt eine Rasenfläche zu machen.

Keine Kürzung der Miete und keine Ankündigung.

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peterobm  23.02.2016, 12:47
@JeKauf

von Hecke steht nix? Die Arbeiten habt ihr freiwillig übernommen? 

Ganz einfach; Summe abziehen.

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JeKauf 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 12:53
@peterobm

Wir haben sogar eine Heckenschere gekauft und die Entsorgung getragen. Ich denke mal sie hat ein großes Minus in der Tasche 2014 Mieter die nicht gezahlt haben und langer Leerstand. 2015 noch eine Leerstand mit Renovierungsarbeiten da in der Wohnung 30 Jahre nichts gemacht wurde. So lange hat das Paar dort gewohnt und jetzt versucht sie ihr Minus zu füllen.

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Sind die Kosten der Gartenpflege vertraglich vereinbart?

Wenn ja müßt Ihr selbstverständlich die Kosten, anteilig für Euren Nutzungszeitraum, tragen.

Das die Kosten erst danach entstanden sind spielt keine Rolle.

Ist die Kostenart nicht vertraglich vereinbart müßt Ihr natürlich zahlen.


baghera  24.02.2016, 22:43

"Sind die Kosten der Gartenpflege vertraglich vereinbart?

Wenn ja müßt Ihr selbstverständlich die Kosten, anteilig für Euren Nutzungszeitraum, tragen."

"Ist die Kostenart nicht vertraglich vereinbart müßt Ihr natürlich zahlen."

in beiden fällen sollen sie zahlen? ob vertraglich vereinbart oder nicht? ich kenne eine zahlpflicht nur bei vertraglich vereinbarten leistungen oder zumindest einer ankündigung über eine neue betriebskostenart. nachträglich und ohne die kenntnis des FS  ´eingefügte´ kostenarten sind gegenstandslos.

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JeKauf 
Beitragsersteller
 23.02.2016, 12:49

Die Gartenpflege durch dritte war nicht vertraglich vereinbart! Nur das wir  unserer Pflicht der Gartenpflege während unserer Mietdauer nachkommen danach kam ja gleich der neue Mieter der Wohnung. Demnach dann ja am 01.10.15.

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