Hallo erst mal, ich habe 2 Fragen: Mein Sohn hat im November 2013 die Betriebskostenabrechnung für 2012 erhalten. Die war undurchsichtig.Ich habe in seinem Auftrag diese Abrechnung angezweifelt und dazu Unterlagen angefordert. Diese sind dann doch mit Poststempel vom 17.02.14 bei mir eingegangen. Zum gleichen Datum hat die Deutsche Annington (Vermieter) dann mit Hilfe Ihrer Anwälte einen Mahnbescheid erwirkt. Wir hatten nicht mal Zeit die Unterlagen zu prüfen o.ä. Die im Mahnbescheid angeführte Hauptforderung ist nicht nach zu vollziehen. 1. Was passiert, wenn wir einen Widerspruch einlegen? 2. Wer kennt in Magdeburg oder Umgebung einen guten Mietrechtsanwalt, der uns gegen die Deutsche Annington vetritt und nicht nur Kasse machen will sondern auch etwas wirklich für uns eintritt???