Erst einmal eine andere Frage vorab: - Wir sind von unserem Vermieter nach nur 8 Monaten wegen Eigenbedarf aus der Wohnung geworfen worden. Darf er so etwas?

Hauptfrage: - Bei der Wohnungsübergabe hat der Vermieter im Badezimmerspiegel (normaler, fest integrierter Spiegel) eine winzige Macke entdeckt (die wir in der ganzen Zeit, die wir in der Wohnung gewohnt haben nie gesehen haben, nicht einmal meine Freundin, die sich dort auch regelmäßig geschminkt hat). Diese Macke ist, wenn es hoch kommt 1*1 mm groß. Wir mussten mindestens 5 Bilder machen, bis wir endlich eines hatten auf dem man den Schaden überhaupt erkennen konnte. Da unser Vermieter wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnung unsere volle Kaution einbehalten hat und diesen Schaden im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt hat, befürchten wir nun, dass er uns diesen in Rechnung stellen will.

Darf er das?? Gibt es eine Rechtsprechung über Schäden und Gebrauchsspuren (wobei wir diesen Schaden wahrscheinlich nicht einmal selbst verursacht haben)?

Wichtige Information: - Wir waren im Erstbezug.

Wir hoffen es kann uns jemand helfen und freuen uns auf aussagekräftige Antworten.