Ich möchte gerne eine Eigentumswohnung kaufen. OG und DG gehören dieser Wohnung. Mit kam zu Ohren, dass die zuständige Baubehörde das DG nicht als Wohnraum genehmigt hat und ich diese Fläche somit auch nicht als Wohnraum nutzen darf. Im Expose des Maklers ist die Gesamtwohnfläche OG + DG mit 71,89m² ausgewiesen. Der Makler meint, daß dass DG nicht als Wohnraum vermietet werden darf, ich es als Eigentümer jedoch nutzen kann wie ich möchte. Ist dem so? Und darf ich die Eigentumswohnung dann überhaupt an meine Tochter vermieten? Vielen Dank für Eure Antwort