Aufenthalt im Treppenhaus und offene Türen

Hallo,

direkt neben unserer Haustür wohnt eine Nachbarin, die so langsam stört. Und zwar durch mehrere Dinge.

Meistens saugt sie mit dem Staubsauger unser Geschoss. Oft an dem Tag, an dem es vom Reinigungstrupp gesäubert wurde. Dadurch wird es laut und sie knallt mit dem Sauger auch gegen unsere Tür.

Ihre Haustür steht oft offen. So kommt der Gestank aus der Wohnung ins Treppenhaus. Auch sehr unangenehm, da wir neben dieser Tür stehen müssen, wenn wir unsere Haustür auf- oder zuschließen. Sie lässt die Tür für ihre Katze offen, damit sie jederzeit in die Wohnung kann. Aber es stinkt nunmal ziemlich.

Außerdem hält sie sich oft im Treppenhaus oder draußen vor der Tür auf. Vor der Tür ist es ja in Ordnung, aber im Treppenhaus stört sie. Vorhin, also um 1 Uhr nachts, war sie noch dort und musste laut niesen, was ich noch in der Wohnung gehört habe. Wenn sie gerade mal einen Niesanfall hat und mehrmals niesen muss, bleibt sie trotzdem im Treppenhaus.

Und die Eingangstür ist im Sommer offen und im Winter entriegelt, sodass man sie nur aufdrücken muss. Verriegelt man sie wieder, entriegelt sie sie nach einigen Minuten wieder. So kann jederzeit ein Fremder ins Treppenhaus und sonstwas anstellen. Hier laufen seltsame Gestalten rum und es werden gerne die Fahrräder geklaut. Eine offene Eingangstür ist daher nicht so schön.

Hat jemand einen Rat, was man dagegen tun kann? Es ist echt nicht mehr auszuhalten. Gibt es denn überhaupt ein Gesetz, was den Aufenthalt im Treppenhaus und offene Eingangstüren regelt? Sie lebt ja schon im Treppenhaus und die Eingangstür könnte man einfach rausbauen, da sie ja sowieso nichts mehr nützt.

Wir sind Eigentümer unserer Wohnung und bei ihr weiß ich es nicht, ob sie Eigentümerin oder Mieterin ist.

Gruß

Mietrecht, Treppenhaus
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