Guten Tag, ich habe im Sommer 2013 ein Mehrfamielienhaus gekauft mit 4 Mietverträgen und einem Mündlichen Mietvertrag. Als ich dem Mieter ohne schrichtlichen Mietvertrag wegen eigenbedarf kündigten wollte sagte er zu mir das er doch einen schriftlichen vertrag hätte und Ihm den sei Vermerkt das ich auf eigenbedarf verzichte. So war das mit der alten Eigentümerin ausgemacht. Meine frage zum Zeitpunkt des Notar termins wusste ich nichts davon sonst hätte ich mir den kauf überlegt wenn ich die Wohnung nicht für mich selber nutzen könnte ist das rechtens was bei ihm steht ? und kann ich das verzicht auf eigenbedarf wieder aufheben ?