Hallo,

also, meine Oma ist im Dezember verstorben und erst jetzt kann ich mich um ihren Nachlass kümmern, da mir letzte Woche erst der Erbschein ausgehändigt wurde. Sie war Mieterin einer Genossenschaftswohnung.Da mir es nicht möglich ist, ihre Miete auch noch mit zu bestreiten, wollte ich das Gutenhaben der Genossenschaftsanteile zur Bestreitung der noch fälligen Mieten verwenden. Nun wurde mir mitgeteilt, dass das so überhaupt nicht geht und die Anteile erst Ende des Jahres ausgezahlt werden. Nun die Frage: Gilt das tatsächlich auch bei Todesfall??? Bin gerade sehr verunsichert, wie ich mich verhalten soll. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!