Hallo, ich habe eine Frage zum Mietrecht.

Meine Mutter lebt in einem Mietshaus im 1. Stock (insgesamt 3 Parteien u. a. auch der Vermieter). Sie hat in ihrer Wohnung eine Gegensprechanlage mit Klingel, allerdings ist es nicht möglich die Haustür per "Drücker" zu öffnen. Stattdessen muss sie erst zur Haustür hinunter gehen und diese mit einem Schlüssel aufschließen. Wenn sie oder z. B. auch ihr Besuch das Haus verlassen möchte, muss die Tür ja auch erst aufgeschlossen werden. Die Tür muss angeblich aus Sicherheitsgründen verschlossen bleiben.

Aber ist das nicht fahrlässig? Z. B. bei einem Brand muss man doch sofort flüchten können. Ein Gast hat ja auch nicht immer sofort den Schlüssel zur Hand. In diesem Fall muss man entweder aus dem Fenster springen oder sich seinem Schicksal stellen. Gibt es dazu nicht eine Gesetzesgrundlage? Ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein sogenanntes "Panikschloss" in der Eingangstür zu verbauen?

Vielen Dank schonmal, wenn mir jemand helfen kann.