Hallo in die Runde,
es geht bei meiner Frage darum, ob ich meine monatliche Miete, mit schuldbefreiender Wirkung, z.B. an das zuständige AG, zahlen kann.
Sachverhalt:
Meine Vermieterin wird mittels einer Generalvollmacht von ihrem Vater vertreten. Dieser aber reagiert nicht, z.B. darauf, dass ich einen versperrbaren Kellerraum haben möchte, oder ich grundsätzlich mal mit meiner Vermieterin, welche ich bis heute noch nicht persönlich kenne, sprechen will.
Auch werden mir gegenüber (schriftliche) Aussagen getroffen welche unwahr sind. Die jeweiligen Schreiben sind zwar von meiner Vermieterin unterschrieben. Jedoch besteht meinerseits der Verdacht, dass dies nur Blankounterschriften sind und somit entsprechend von dem Bevollmächtigtem, "missbraucht" werden.
Nun zu meiner konkreten Frage:
Kann ich, um meine Vermieterin zu zwingen endlich mal persönlich mit mir zu sprechen, z.B. durch Zahlung meiner Miete an das Amtgericht, (Gerichtskasse), also mit schuldbe- freiender Wirkung, leisten. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Ich stelle vor,wenn die monatliche Miete nicht mehr auf ihr Konto kommt, dann wird sie sich wohl bequemen müssen, mit mir zu sprechen.
Für eure Antworten schon mal vielen Dank.
mfg HeGe11