Nachfolgenden Fall habe ich kürzlich selbst erlebt (Beklagter)! Die Schilderung erfolgt in sehr verkürzter Form! Wir haben einen Altbau erworben u. kernsaniert. Bauphase fast 2 J. War so nicht geplant. Objekt liegt in einem B-Plangebiet. Vorgabe für unser Objekt 2 WE. In Zeitung haben wir Mietsuchende kontaktiert. Ihr haben wir das noch unvermietete Haus vorgeführt. Dabei erzählt, dass es im EG u. OG Vorderhaus jeweils eine WE gibt. Im EG Hinterhaus eine Nutzeinheit. Die WE DG Hinterhaus gehört zu einer WE des Vorderhauses. Nach erster Besichtigung waren die WE insgesamt zu groß u. zu teuer. Allerdings würde ihr die DG Hinter- haus separat sehr gefallen. Wir sagten, dass diese WE im Genehmigungsplan nur als nutzbare Speicherräume ausgewiesen wurden u. dafür alleine keine Genehmigung vorliegt (wegen B-Plan). Nach einer Überlegungszeit (3 Tage) u. Entscheidung zwischen insgesamt 3 Wohnungen, hat diese Person uns mitgeteilt, dass Sie diese DG Whg. alleine anmieten würde. Nach kurzer Überlegungszeit haben wir zugesagt. Beim 2 Besichtigungstermin haben wir mehrmals wiederholt (auch unter Zeugen), dass es sich nicht um eine genehmigte WE handelt. Kurze Zeit nach Einzug ging das Theater in Form von Nachbesserungen los. Nachdem wir ablehnten hat diese Person unberechtigter Weise die Miete gemindert (nach 2 Mt. Mietdauer). Dann ging das Theater weiter. Wir sagten, sie kann jederzeit ohne Kündigungsfrist wieder ausziehen. Sie ging dann zum Mieterverein. Dem Anwalt scheint sie u.a. erzählt zu haben, dass sie in einer ungenehmigten Wohnung wohnt. Cleverer Anwalt schickt Mieterin zur Baubehörde u. zeigt uns an. Gleichzeitig sucht sie bereits neue Wohnung u. findet diese auch (anscheinend über Makler). Baubehörde schickt Baupolizist, 4 Wo. später erhalten wir Nutzungsuntersagung u. einige Wochen später Schadenersatzklage in überzogener Höhe. Vergleichsangebote unsererseits hat die Gegenseite vorm Gütetermin abgelehnt. Im Gütetermin hat die Richterin gleich einen Vergleich angeregt. Beide Anwälte haben dann die Gebote eröffnet. Ich hatte das Gefühl, es geht gar nicht um Recht oder Unrecht. Nur darum, den Fall durch Vergleich schnell zu beenden. Dass in der Klageschrift falsche Tatsachen behauptet u. gelogen wurde interessierte die Richterin im Moment nicht. Ihre Frage, muss eine Mieterin den Tatbestand erkennen? Frage an die Kläger, hat sie von der ungenehmigten Whg. gewusst. Mieterin sagt nein u. lügt. Mein Verständnis von Recht wurde erschüttert. Also, Mieterin weiß von ungenehmigter Whg., es gibt Differenzen, sie geht zum Mieterverein erzählt ihre Story, deren Anwälte schicken sie zur Baubehörde u. planen ihren Abgang mit Schadenersatz! Ausziehen wollte sie ja vorher schon. Nun bekommt sie ihren Auszug noch vergoldet! Meine Frage: Hat jemand Kenntnis von einem ähnlichen Fall? Kennt jemand ein Urteil, das für Vermieter entschieden hat? Lohnt ein Einspruch (Prozessrisiko)? Freue mich über hilfreiche Antworten!