Nachbarin beschwert sich beim Vermieter wegen unserem Husten/Erkältung. Was denkt ihr darüber?

Hallo,

Wir wohnen im ersten Stock eines alten Hauses, welches sehr hellhörig ist.

Unter uns wohnt seit ein paar Wochen eine junge Frau mit einem 5 jährigem Kind, welches zusammen mit ihr im Bett schläft. Unsere Schlafzimmer sind übereinander.

Leider habe ich seit ca 8 Tagen und mein Partner seit 5 Tagen eine starke Erkältung.

Mein Partner hustet nur ab und zu, ich leider die letzten zwei Nächte trotz Hustensaft sehr stark.

Ich war heute beim Arzt und habe erstmal Antibiotika verschrieben bekommen. Der Husten sollte sich die nächsten Tage bessern. Ein Hustenmittel wollte er mir verschreiben. Ich hatte in der Vergangenheit schon mal Probleme mit meiner Lunge. Ich rauche nicht, habe genetisch eine schwache Lunge. Zweimal hatte ich deswegen schon fast eine Lungenentzündung und wochenlang Husten.

Nun hat sich die Nachbarin heute aber beim Vermieter beschwert und ist richtig übel gelaunt.

Unterdrücken kann ich den Husten leider nicht und in einem anderen Raum oder bei Freunden schlafen geht nicht. Ich habe so große Angst wieder länger Husten zu haben, könnte weinen.

Sonst sind mein Partner und ich eher stille und hilfsbereite Mieter.

Was denkt ihr darüber? Wie würdet ihr euch nun gegenüber der Nachbarin verhalten? Wie würdet ihr euch nun verhalten, falls der Vermieter auftaucht?

Findet ihr das richtig oder gehört Husten zum Alltagslärm?

Recht, Mietrecht, Lärm, Gesundheit und Medizin, Lärmbelästigung, mieten, Nachbarn, Nachbarschaft
Was tun bei Messie- Nachbarn?

Hallo,

ich wohne in einem Mietshaus, in unserem Eingang 10 Parteien. Unter mir wohnt ein Mann etwa 65 Jahre alt, gesund, Roma.

Seine Wohnung ist voller Müll, im Sommer sind die Fliegen aus seiner Wohnung in meine gekommen. Er wirft seine Essensreste einfach auf den Hof, vor der Tür steht ständig Sperrmüll, vor seiner Kellertür ebenfalls. Das gesamte Haus riecht inzwischen heftigst.

Wenn er kocht, verlässt er bisweilen einfach das Haus, so dass wir schon einmal die Feuerwehr gerufen haben wegen Rauchentwicklung. Die Müllbehälter scheinen ihm zu gehören, jedenfalls sind sie mit seinem Müll voll gestopft ohne jegliche Trennung.

Ich habe ihn mehrmals angesprochen, meistens bückelt er dann rum, bedankt sich 1000 x und schmeißt gleich noch eine weitere Mülltüte in den Flur. Kürzlich ist er laut und aggressiv geworden als ich ihn bat den Fahrradständer nicht als Sperrgutablage zu missbrauchen.

Der Vermieter hat die Wohnung begutachtet und Maßnahmen eingeleitet, meinte aber, dass das schwierig und außerdem langwierig wird, der Mann ist HARZ V- Empfänger.

Wir, also meine Nachbarn und ich, haben die Nase sprichwörtlich voll.

Was können wir tun? Ordnungsamt, Gesundheitsamt?

Ich will niemandem was Böses, aber inzwischen wäre es mir am liebesten, er verlässt das Haus noch heute, besser noch vorgestern.

Oder Unterschriften in der Nachbarschaft sammeln?

Recht, Mietrecht, Beschwerde, Messie, Nachbarn, Ordnungsamt, Gesundheitsamt
Laute nachbarn?

Ich hatte gestern einen riesen stunk mit dem Nachbarn von unten, mein Vermieter stand daneben.

Problem ist, seine Eltern sind zu Besuch aus Indien, seit 4 oder 5 Monaten. Seitdem kann ich nicht mehr in Ruhe schlafen. Jede zweite Nacht sind die extrem laut bis 2 Uhr nachts. Ich habe bislang folgendes unternommen: 3x geklingelt, wurde abgewimmelt man versteht mich nicht (nix deutsch) 3x hat der Vermieter angerufen und um etwas mehr ruhe ab 22 Uhr gebeten, das half auch nicht. Dann erste mal Polizei gerufen. Ne Woche später ging es wieder los, es wurde immer schlimmer und mein Vermieter tat es ab mit : Mehrfamilienhaus Sa muss man gewissen Lärm halt abkönnen. Und ich führe lärmprotokoll

Daraufhin habe ich das Ordnungsamt eingeschaltet. Vorgestern Nacht rief ich wieder die Polizei weil ich von deren klatschen in die Hände wach geschmeckt wurde und nach 15 minütigen warten rief ich dann die Polizei.

Gestern mittag klingelte es dann, der von unten war direkt in rage, ich soll mir doch ein haus ohne Nachbarn mieten wenn ich ruhe will, fragte ihn warum er das nicht tut, ich bin leise er nicht. Dann fing er an damit um 8 Uhr morgens geht's bei mir auch los mit dem Lärm, Hund läuft rum, Staubsaugen kind schreit und Hund bellt.

Habe ihm dann gesagt dass 1 um 8 Uhr morgens keine Nachtruhe ist, dass ich 2. Etliche Zeugen einschließlich Vermieter habe, dass mein Hund nicht kläfft und 3 mein Kind noch keine 2 Jahre alt ist und keinen Ausschalter hat.

Er meinte dann er ruft ab jetzt auch immer die Polizei wenn das Kind nachts weint und fass das Problem nicjt seine Eltern sinf sondern in meinem Kopf und in dem von meinem "dummen " Kind. Da bin ich ihm ja fast an die Gurgel gesprungen und hab ihn beleidigt und von da an ignoriert und nur noch mit dem Vermieter geredet.

Nun, es wurde so geklärt, ich soll bei Lärm ab 22 Uhr den Vermieter rufen. Das werde ich tun, aber es wird halt auch nichts bringen. Heut geht's hakt wieder los mit dem Lärm, die denken ich hätte das vergessen oder so. Der tv läuft laut, es wird geschrien unten usw. Noch ist nicht 22 Uhr. Was würdet ihr tun? Ich lomm echt an meine Grenzen. Mein Kind ist krank, schläft schon fast nicht nachts, dazu werde ich ik regelmäßigen Etappen von denen geweckt. Wenn ich könnte würde ich umziehen.

Wohnung, Recht, Mietrecht, Nachbarn, Ordnungsamt, Ruhestörung durch Nachbarn
Darf ich als Mieter einer bestimmten Person die Wohnungsbesichtigung verweigern, wenn es um mein Wohlbefinden geht?

Hallo,

nach etlichen Schikanen und Belästigungen einer anderen Mietpartei habe ich beschlossen die erwachsene Lösung anzugehen und auszuziehen.

Die Mietpartei unter mir ist psychisch krank und hat mich über einen längeren Zeitraum abgehört und sogar einen Bekannten als "Zeugen" dazugeholt, um meine genauen Tätigkeiten in der Wohnung auszumachen und mich als Ruhestörer darzustellen. Das ging so weit, dass man gemeinsam ins Treppenhaus ging um mir vor meiner Wohnungstüre beim Kochen zu lauschen. Die Partei hat selbst einmal zugegeben, dass sie neidisch auf meine Karrierelaufbahn ist. Ich möchte dabei erwähnen, dass ich jemand bin, der in seiner Wohnung schleicht und nachts nicht einmal die Klospülung betätigt um niemanden zu belästigen.

Weiterhin bin ich berufsbedingt über 12-16h am Tag nicht zu Hause. Dementsprechend ist es mir wichtig, in meiner Wohnung Ruhe zu haben. Da mir dies durch die aggresiven und psychisch auffälligen Verhaltensmuster der anderen Person nicht möglich war, habe ich aufgegeben und gekündigt. Ich habe dem Vermieter einen potentiellen Nachmieter genannt, der ebenfalls sehr friedensbedürftig ist und wenig Ärger machen würde. Der Vermieter war begeistert und hat dieser Person bei einem Telefonat mündlich zugesagt.

Die andere Mietpartei hat davon natürlich Wind bekommen und den Vermieter so lange unter Druck gesetzt, bis er darin eingestimmt hat, dass die Person, die als "Zeuge" fungiert hat die Wohnung nun bekommt. Ich ziehe zum Ende diesen Monats aus. Ich möchte nicht, dass diese bestimmte Person meine Wohnung betritt, solange ich da noch wohne. Gegen Drittpersonen, die nachweislich nichts mit dem Mobber aus der anderen Wohnung zu tun haben, habe ich keinerlei Einwände. Die Wohnung wird sowieso erst Monate später vermietet, da sie laut Vermieter noch saniert wird. Habe ich ein Recht darauf, dieser Person das Betreten meiner Wohnung zu verweigern?

Vielen Dank fürs Durchlesen. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da mir der Gedanke daran schon fast Angstzustände bereitet. :-(

Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mieterschutz, Mietrecht Kündigung
Untermiete werde ich abgezockt?

ich bin Student und am 01.09.21 neu in eine Stadt gezogen .

Ich habe mich im August  auf Wohnungssuche begeben und bin schließlich auf eine Ebay Anzeige gestoßen. Er bat die Wohnung zunächst zur Untermiete an mit dem Hinweis, dass sie später dann komplett übernommen werden soll für 480 warm,was sich vom Preis-Leistungsverhältnis sensationell anhörte .

 Leider musste ich jedoch bis jetzt immer wieder feststellen, dass immer mehr kuriose und ungewöhnliche Dinge geschehen , die ich viel zu lange und viel zu blauäugig mitgemacht habe. 

Der Hauptmieter konnte bei der Besichtigung nicht da sein, da er sich zur Zeit in den Usa befindet. Die Wohnung war eindeutig mein Favorit, was ich dem Vertreter bei der Besichtigung auch sagte. Dieser meinte dann : Wenn ich bereit bin 50€ mehr Miete zu bezahlen, dann würden wir die Wohnung sicher bekommen ,trotz vielen anderen Interessenten . Ich habe erstmal gestutzt, da ich noch nie von sowas gehört habe und war zunächst auch nicht bereit mehr als 20€ Mietaufschlag hinzunehmen. Er blieb jedoch dabei, dass das immer so gehandhabt wird ab 50€. Das kam mir alles andere als seriös vor, aber ich war froh endlich was gutes gefunden zu haben und nahm dann schließlich die Wohnung . .In meinem unterschriebenen Mietvertrag (Anhang Fotoauszug) steht eindeutig, dass in den 530€ alles drin ist inklusive Wlan,warmes Wasser etc. . Dennoch fordert der Hauptmieter weitere 50€ für Wlan , Strom etc. , was aber laut Vertrag in gar keinen Fall stimmen kann. Somit wären wir dann bei 580€ warm. Die Krönung kam dann vorgestern, als er meinte ,er habe von der Wohnungsgesellschaft also seinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung sowie Stromrechnung bekommen und müsste über 100€ nachzahlen. Dies sagte er mir ohne irgendeine Rechnung zu zeigen, ich sollte es ihm einfach glauben. Er meinte , dass er wegen dieser Nachzahlung die Beiträge um 20-30€ erhöhen müsste. Ich erwiderte ( zurecht …) darauf , dass ich erst seit einem Monat hier wohne und somit gar keinen Einfluss auf diese Rechnung hatte. Was habe ich als 1 monatiger Mieter zur Untermiete denn bitte mit einer Nachzahlung zu tun , die sich auf einen Zeitraum bezieht, in dem ich noch garnicht hier gewohnt habe? Zudem darf jemand der untervermietet doch nicht mehr verlangen als er selbst für die Wohnung bezahlt oder nicht? Als ich ihn fragte , ob ich als Untermieter vielleicht mal Einblick in gewisse Verträge wie Strom, Wasser etc. bekommen könnte, um eben solch eine Nachzahlung vermeiden zu können ,durch beispielsweise Strom sparen , war seine Antwort folgende: „ meine privaten Verträge gehen dich nichts an wir können höchstens das Wlan etwas günstiger machen“. Ich bin hier zur Untermiete und habe keinerlei Einblick in Verträge, das kann doch nicht rechtens sein. Des Weiteren weiß weder der Hausmeister noch sonst irgendjemand etwas von dieser Untermiete, was mich sehr stutzig macht .

Recht, Mietrecht, Untermiete
Studium & Auszug - Eine Fehlentscheidung. Was tun?

Hallo Liebe Gutefrage Community.

Vor ein paar Tagen bin ich (18) aus dem Haus meiner Eltern ausgezogen, in eine Großstadt, mehrere Stunden entfernt von meinen Eltern und Freunden. Der Grund für Meine Entscheidung auszuziehen, war die bessere Lage, da ich sonst Stundenlang hätte pendeln müssen.

Gleichzeitig gab es jedoch ein Angebot einer Uni, welche nur 30 Minuten mit der Bahn entfernt liegt. Trotzdem habe ich mich für die Großstadt entschieden.

Nun sind bereits jedoch einige Tage vergangen. Es gab auch eine Kennernwoche.

Das Problem:

- Heimweh: Vermisse das gemeinsame Leben bei meinen Eltern; die Unterstützung und allgemein die Umgebung

- Soziales Umfeld: Freunde studieren gemeinsam bei meinem Wohnort. An der Uni, an die ich hätte gehen können. Die Komollitorren (Mitstudierende) sind alle sehr zurückhaltend; haben bereits ihre eigene Freundesgruppe & suchen keinen weiteren Kontakt. Ich bin und bleibe allein; Tag für Tag.

Finanzielle Lage: Meine Eltern zahlen aktuell für die Wohnung; es befindet sich noch im Rahmen des finanzierbaren. Jedoch würde ich sie gerne selber bezahlen können, was nicht geht. Ich möchte sie nicht dauerhaft belasten..

FAZIT:

Ich möchte zurück in die alte Wohnung, zu meinen Eltern, so kindisch wie es klingt. Zurück zu den alten Freunden; und an die andere Uni. Und dann eben die 30 Minuten pendeln.

Was soll ich tun? Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt mindestens 1 Jahr. Ich kann doch nicht nach der kurzen Zeit meinen Eltern das sagen. Wie komm ich aus der alten Wohnung raus? Wie kann ich die Uni wechseln?

Ich bereue meine alte Entscheidung

& möchte einfach nur zurück

Studium, Wohnung, Mietrecht, Ausziehen mit 18, Ausbildung und Studium
Neuer Hauseigentümer legt Sperrmüll des alten Eigentümers auf Mieter um?

Hallo ihr,

vor anderthalb Jahren wurde das Mehrparteienhaus, in dem ich wohne, an einen neuen Eigentümer verkauft. Der Eigentümer ließ die Wohnungen renovieren (neue Heizkörper, neue Fenster, neue Sanitäranlagen wie Badewanne, Toilette, Waschbecken usw.), kümmerte sich aber nicht um die Entsorgung des durch die Renovierung entstandenen Sperrmülls. Seit Monaten ist unser Haus mit den alten Fenstern, den alten Heizkörpern sowie Sanitäranlagen vollgestellt.

Das Haus wurde nun an einen neuen Eigentümer verkauft (es ist möglich, dass der neue Eigentümer eine Zweigfirma des vorherigen Eigentümers ist), der direkt ein Infoschreiben an sämtliche Mieter rausschickte, dass das Haus binnen einer Woche vom Sperrmüll beräumt werden solle, ansonsten würden die Kosten für die Beräumung auf die Mieter umgelegt werden.

Da in unserem Haus kein (privater) Sperrmüll rumsteht, erfragte meine Nachbarin telefonisch bei der neuen Hausverwaltung, ob sich das auf Schuhregale, Pflanzen etc. beziehe. Die Hausverwaltung meinte daraufhin nur, dass es um den Sperrmüll gehe. Nun vermuten wir, dass die Entsorgung des durch den ehemaligen Vermieter verursachten Sperrmülls auf die Mieter abgewälzt werden soll.

Ist das rechtens? Bei dem betreffenden Sperrmüll ist doch eigentlich klar, dass es sich nicht um Privatmüll der Mieter handelt.
Und wie kann man dagegen vorgehen bzw. muss/sollte man bereits vorab irgendwelche Schritte einleiten?   

Recht, Mietrecht, Mieterschutz, Sperrmüll
Darf Vermieter Hund verbieten?

Hallo zusammen,

Ich habe Mal eine ziemlich wichtige Frage. Wir haben uns einen American Bully Welpen zugelegt, er stammt von dem American Bully eines Freundes der Familie ab. Wir sind eine Familie mit zwei Kindern (16 und 11 Jahre) und wohnen in einer 140m² großen Dachgeschoss Wohnung. Der Welpe ist ein super ruhig, lieb und verschmust und gerade 14 Wochen alt.

Wir hatten eigentlich immer ein ziemlich gutes Verhältnis zu unserem alten Vermieter, der hat jedoch vor kurzem erst gewechselt und mit den neuen Vermietern haben wir leider nur Probleme. Als wir heute mit dem kleinen nachhause gekommen sind, sind wir ihm zufällig über den Weg gelaufen und er hat direkt gesagt das Hunde im Haus nicht erwünscht wären (obwohl eine Dame im Haus schon bereits seit Jahren einen Hund besitzt) als ich das ihm gegenüber erwähnt habe meinte er darauf hin, der Hund wird bestimmt riesig (hat dabei auf ca. 110cm/Hüfthöhe gezeigt) und meinte nur wir müssten uns irgendwas einfallen lassen, das geht so nicht.

Ich selber bin gerade wirklich ein bisschen platt, da wir seit 11 Jahren hier leben und Haustiere oder ähnliches nie ein Problem gewesen sind. ich habe wirklich Angst, das wir den kleinen wieder weggeben müssen, da er uns allen schon wirklich ans Herz gewachsen ist.

Kann unser Vermieter den Hunde einfach so verbieten, soweit ich weiß darf er ein allgemeines Verbot ja überhaupt nicht aussprechen. Reicht der Grund der Hund wird zu groß werden aus um das Verbot doch durchzusetzen? Vielleicht sind ja hier ein paar erfahrene Leute die uns weiterhelfen können...

Danke schonmal im vorraus

Hund, Mietrecht, Vermieter, bully, Welpen, American Bully
Vermieter will die Kaution für die Nk Abrechnung einbehalten, darf er das?

Hallo ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
Wir haben vor etwa 3 Wochen die Schlüsselübergabe mit Übergabeprotokoll usw gemacht. Dort meinte er, das er die Kaution mit der nächsten Nebenkosten Abrechnung auszahlt was einen Monat dauern kann. Mit der Nk Abrechnung 2021 würden wir dann in Verbindung bleiben, da diese ja erst Ende 2022 kommen wird.

So jetzt gestern hat er gesagt das die Nk Abrechnung fertig ist und ich ein Guthaben habe von knapp 400€ was er mir überweisen wird. Ich meinte dann zu Ihm das er mir dann die Kaution auch überweisen kann. Daraufhin meinte er das er von Anfang an meinte das er die Kaution bis Ende nächstes Jahr einbehalten wird falls es nächstes Jahr eine Nachzahlung geben sollte. Damit bin ich nicht einverstanden und meinte zu Ihm das es Schwachsinn ist die komplette Kaution einzubehalten wenn ich dieses Jahr schon ein Guthaben habe von 400€ habe ist es sehr unwahrscheinlich das eine Nachzahlung in höhe von 1000€ kommt was das rechtfertigen würde. Er meinte nur es ist für seine Sicherheit.

Dazu kommt noch, dass die Wohnung 3 Monate leer steht, weil die Miete bis einschließlich Oktober gezahlt wurde ich aber schon am 1.8 ausgezogen wurde.

Jetzt meine Frage kann er das einfach so einbehalten?

Auf mein Angebot das er 340€ der Kaution bis zur nächsten Nk Abrechnung einbehalten kann für seine „Sicherheit“, meinte er nur das er auch 340€ behalten kann und die Sache damit erledigt wäre egal ob ein Guthaben oder eine Nachzahlung kommt. Was auch keinen Sinn ergibt

Bitte gebt mir einen Rat ich kann mir nicht vorstellen, dass das Rechtens ist.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Wirtschaft und Finanzen
Penetranter Geruch in der Nachbarschaft, was tun?

Hey, wir wohnen zur Miete in einem Mehrfamilienhaus und haben seit einigen Monaten ein massives Problem.

Wir wohnen im Dachgeschoss und daher müssen die Fenster bei warmen Temperaturen rund um die Uhr geöffnet sein. Nun haben wir bei uns in der Nachbarschaft aber jemanden, der es liebt, soetwas wie Räucherstäbchen o. Ä. abzufackeln - und zwar den ganzen Tag.

Für einige Wochen war tatsächlich mal Ruhe, ich dachte, es hat sich vielleicht jemand beschwert, der weiß, wo die Quelle ist.

Seit gestern Nachmittag ist derjenige aber wieder voll dabei, seit 13 Uhr konnten wir kein Fenster mehr öffnen, weil der Geruch sich in der Wohnung staut. Es ist ein so fieser Geruch, es riecht nach richtig intensivem, billigem Parfum.

Leider haben wir nur Fenster auf einer Seite, sodass wir nicht mal einfach auf einer anderen Hausseite ein Fenster öffnen können.

Das Haus ist umbaut mit vielen anderen Häusern, jeweils alle mit eigenen Gärten. Es ist für uns absolut nicht ersichtlich, wo der Geruch herkommt.

Mit unserem Vermieter habe ich schon gesprochen, aber ich konnte ihm nicht die Ursache nennen und deswegen passiert natürlich gar nichts.

Wir lieben unsere Wohnung, bleibt uns jetzt nur übrig wieder umzuziehen?

Kann man sich an irgendwen wenden oder sind wir jetzt komplett auf uns gestellt? Kann der Vermieter trotzdem die komplette Miete verlangen, oder ist eine Mietminderung möglich?

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Geruch, Geruchsbelästigung, Mietmängel
Übergabeprotokoll beschrieb nicht den richtigen Zustand?

Hallo!

Habe grade sehr viel Stress mit meiner WG und meinem Vermieter.

Wird wohl auch nicht die letzte Frage bleiben.

Folgendes Problem: Unser Vermieter hat eine Malerfirma beauftragt nach unserem Auszug zu streichen und da die Wohnung wirklich groß war, soll das ganze jetzt 3.100 Euro kosten.

Diese werden uns nun in Rechnung gestellt.

Wir sind jedoch der Meinung, dass es damals schon so aussah und damals wurde der Gesamtzustand als "Gut" angegeben, weswegen wir auch das Übergabeprotokoll unterschrieben wurde.

Die Wohnung war möbiliert an uns übergeben worden und viele dreckige Stellen der Wände waren abgedeckt. Diese kamen durch den komplett Auszug nun zum Vorschein und wir haben nur eine Handvoll Leute, die unsere Aussage, dass die Wohnung damals schon so Wände hatte, bezeugen können, da diese z.B. bei der Besichtigung damals und beim Einzug dabei waren.

Das Übergabeprotokoll wird uns nun zum Verhängnis, da der Zustand damals als "Gut" und heute als "Ungenügend" beschrieben wird.. Wir waren damals leider so doof, so zu denken wie "Wenn der Zustand Gut ist, ist ja alles in Ordnung", hatten zu dem Zeitpunkt auch keine Ahnung bzgl. Wohnungen und Übergabeprotokollen (erste Wohnung)..

Bin super überfragt, total gestresst (muss mich um alles alleine kümmern, meine alten Mitbewohner melden sich zu nichts) und weiß einfach nicht mehr weiter..

Fühle mich einfach nur veräppelt. Eventuell hatte jemand schonmal ne Ähnliche Situation und vielleicht eine Idee, ob ich da heile wieder rauskommen könnte..

Mietrecht, Mieterschutz, Übergabeprotokoll
Handschriftlich geänderte Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag gültig?

Hallo Leute,

auf einem gesonderten Dokument haben wir mit dem Verwalter der Mietwohnung die wir bewohnten eine Abgabe ohne Wartungsarbeiten wie Malern oder tapezieren susgemacht - ausschließlich besenrein soll die Wohnung sein.

Der Verwalter schrieb diese Änderungen handschriftlich in ein vorgefertigtes Schriftstück ein, strich die vorgedruckten Regelungen (zum Übergabezustand) und ersetzte sie durch eigene Anmerkungen (besenrein, mehr nicht). Unterschrieben hat er mit Datum und seinem Namen auf der zweiten Seite (nicht zusätzlich direkt an der Änderung).

Dieser Verwalter starb vor einem Jahr und jetzt erkennt der Vermieter die Zusatzversicherung nach unserer kürzlichen Kündigung nicht an. Diese läge ihm nicht vor und er wisse nichts davon.

Seine neue Verwaltung und er drängen uns mit kleinen Anmerkungen wie "und auf so einen Gerichtsprozess haben wir alle keine Lust, das ist lang und teuer" zur Aufbesserung und zum neuen Tapezieren sowie neu Streichen der Decken. Also keine direkte Drohung, aber schon eine gewisses unterschwelliges Säbelrasseln.

Wir haben beim Einzug die Wohnung in einem schlechten Zustand übernommen und Material und Arbeitsstunden als Kaltmieten erlassen bekommen, der Vermieter ließ schließlich durch die Verwaltung noch Decken abhängen und den Boden neu verlegen. Eigentlich nett und wir hatten immer ein gutes Verhältnis. Aber abgemacht ist abgemacht hätte ich gesagt.

Was sagt ihr, macht es Sinn einen Anwalt oder den Mieterbund mal drüber schauen zu lassen? Der Vermieter sagte, er sehe die Sache rechtlich anders (haha, natürlich tut er das).

Ich habe bisher nur gesagt, dass ich mich mir der Verwaltung nochmal zum Reden treffe und an einer gemeinsamen Lösung interessiert bin.

Vielen Dank für eure Tipps und einen schönen Abend.

Recht, Mietrecht, Vermieter, Verträge kündigen
Wie Nutzung Freisitz im Mietvertrag regeln?

Hallo,

wir vermieten in unser eigen bewohntes Haus die separate Einliegerwohnung.

Wir haben einen kleinen Freisitz (es kann dort kleiner Gartentisch mit 2 Stühlen ca hingestellt werden) auf unserem Grundstück nähe der Zuwegung/Stellplatz der Einliegerwohnung gepflastert.

Diesen Freisitz werden wir nicht nutzen (wir haben unseren eigenen großen Garten mit Terasse etc), wir haben Ihn für den Mieter (da er sonst keine Möglichkeit hat zum verweilen) hergestellt.

Wir möchten jedoch diesen Freisitz nicht mitvermieten. Der Mieter darf sofern er möchte ihn nutzen. Wir möchten jedoch das der Mieter dort nichts umdekoriert, baut etc (es ist wirklich nur zum verweilen wie Grillen, ausruhen, sonnen o.ä. gedacht) und das er die Fläche sauber hält sowie die Zuwegung und den Stellplatz.

Es kann halt auch mal sein, dass unsere Kinder dort rum laufen/spielen (da die Fläche und die Zuwegung/Stellplatz direkt am Landwirtschaftlichen Weg verlaufen (da spielen bzw sind auch öfters andere Kinder) ist also alles offen gehalten nicht eingrenzt oder so. Wir möchten halt nicht, das der Mieter auf die Idee kommt sich zu beschweren und irgendwelche Rechte ausübt/herleitet, das dort mal Kinder egal ob unsere oder andere rumlaufen/spielen.

Wie können wir dies am besten regeln - sollte diese Duldung im Mitvertrag fixiert werden und wenn ja wie sollte dies am besten formuliert werden, oder lieber nicht fixieren sondern einfach nur mündlich die Nutzung erlaubern und somit dulden lassen?

In unserem Standard-Mietvertrag gibt es nur ein Punkt wo Garten(-teil) (mitvermietet oder genutzt werden mit Pflichten etc., aber es ist ja kein Garten bei uns sondern wirklich nur eine kleine gepflasterte Fläche.

Danke für eure Tipps.

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Gewohnheitsrecht, Mietverhältnis
Vermieter will Wohung Interessenten zeigen aber ich bin krank?

Hallo Leute,

da mein Mietvertrag demnächst ausläuft und mein Vermieter pot. Interessenten meine Wohnung zeigen will, hat er mich gebeten ihm jede Woche einen Termin vorzuschlagen für jeweils eine Stunde. Nun habe ich mich beim Besuch meiner Eltern schwer am Fuß verletzt, sodass ich zur Zeit auf Krücken und Bett angewiesen bin nach kurzem Krankenhausaufenthalt. Das habe ich meinen Vermieter mitgeteilt. Meine Eltern leben 300km entfernt von meiner Wohnung. Ich bin und bleibe erst mal bei meinen Eltern. Ich kann und will nicht für diese eine Stunde Besichtigung in meine Wohnung, abgesehen davon dass ich diese gar nicht für die Besichtigung aufräumen kann. Ich hab meinen Vermieter angeboten, ihm das Attest vom Krankenhaus zukommen zulassen in dem auch nochmal steht wie lange ich ''arbeitsunfähig'' bin. Er meinte nur, er würde pot. Schadensersatz gegen mich einklagen sofern er die Wohnung wegen mir nicht weitervermieten kann. Im Mietvertrag ist das geregelt dass er für Wohnungsbesichtigungen Zutritt zur Wohnung haben darf. Gilt das auch in so einem Fall? Kann ich auf Grund meiner schwereren Verletzung ihm den Zutritt verweigern. Ich habe und möchte auch keine Vertrauensperson in der Stadt meiner Wohnung bestimmen. Ohne meine Anwesenheit lasse ich niemanden in meine Wohnung.

Zusatz. Kann ich von meinem Vermieter und dessen Interessen Impfnachweis, Test oder Nachweis über Genesung verlangen?

VIELEN DANK!

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Rechte des Mieters nach Kündigung - gemeinsame Nutzung des Wohnbereichs?

Sehr geehrte GuteFrage Community,

ich habe einen komplizierten Mietrechtsfall mitgebracht und wäre euch überaus dankbar, wenn ihr mir eine kleine Einschätzung zu meinem Fall geben könntet.

Meine Familie besitzt einen Bauernhof in Oberbayern. Leider haben wir uns dazu hinreißen lassen unseren Privatgrund nahe des Stalles zu vermieten. Dieser Mieter hat sich dort eine Art mobiles Heim (Wohnwagen trifft es eher) eingerichtet. Eine gemeinsame Nutzung des Bades und der Küche im nahegelegenen Wohnhaus wurde ihm eingeräumt (mündlicher Mietvertrag). Da die genutzte Fläche weit unter 75m² liegt, greift in Bayern meines Wissens die Verfahrensfreiheit und man benötigt keine Baugenehmigung für solche Geschichten.
Nun hat sich jener Mieter in den letzten 2 Jahren miserabel benommen (er wohnt hier seit etwa 4 Jahren) - Beleidigungen lagen an der Tagesordnung und er lag mit seinen Mieten weit im Rückstand (mehrmals mind. 3 Monate), sodass wir ihm eine letzten Endes eine rechtskräftige Kündigung (schriftlich) ausgehändigt haben, die er auch zur Kenntnis genommen hat.

Ich habe ihm damals eine Frist von 6 Monaten eingeräumt (aus reiner Kulanz), innerhalb derer er seine sämtlichen Sachen packen und das Grundstück verlassen sollte. Nun hat er sich, wie es leider zu erwarten war, nicht darum bemüht einen anderen Platz zu finden und die Frist von 6 Monaten ist abgelaufen.

Da er Küche, Bad, Waschmaschine im Wohnhaus laut Mietvertrag nutzen durfte, dachte ich es wäre sinnvoll bzw. rechtlich konsequent ihm diese Nutzungsrechte mit Ablauf der Frist zu verwehren. Die große Frage ist: Wäre so eine Entziehung rechtens und darf ich den Mieter gegebenenfalls auch mit den nötigen Mitteln meines Hauses verweisen wenn er mein Hausrecht bricht durch unrechtmäßiges Betreten?

Kündigung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Mietvertrag, mieten

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