Neue Wohnung - Miete wird nicht abgebucht (SEPA)?

Hallo zusammen,

ich bin seit Dezember in einer neuen Wohnung und habe im Zuge der Mietvertragsunterzeichnung dem

SEPA-Lastschriftmandat zugestimmt zur Abbuchung der Miete. Steht auch so bei der Miethöhe drin, dass es abgebucht wird.

Mittlerweile ist schon Mitte des zweiten Monats und es wurde nichts abgebucht, mehrere Mails an die Hausverwaltung blieben unbeantwortet. Anruf beim Hausverwalter "Ich kümmere mich vermutlich die Tage im Büro darum, ist nicht schlimm, wird dann irgendwann abgebucht". Die Aussage gibt es nur mündlich, nicht schriftlich.

Ich weiß nicht wie die Kommunikation zwischen HV und Eigentümer (Immobiliengesellschaft) abläuft, aber ich habe Angst, dass mir noch gekündigt wird, da dann zwei Monate aufeinander keine Miete bezahlt wurde. Ich habe zwar eine Bankverbindung im Mietvertrag von den Eigentümern, aber wenn ich jetzt überweise, befürchte ich, dass sie es trotzdem einziehen, mein Konto massiv überzogen ist und es dann wieder Monate dauert bis erstattet wird.

//Edit: Wenn ich doch überweise und der Bank sage, bitte nur SEPA ab Februar berücksichtigen/genehmigen, wäre sowas denkbar? Werde morgen mal mit der Bank sprechen.

Der Verwalter meinte nur "Jaja, der Mietvertrag wurde im System noch nicht angelegt", ich habe noch nichtmal das Übergabeprotokoll bis heute erhalten.

Was denkt ihr darüber? Direktkontakt zu der Immobiliengesellschaft besteht nicht, die wissen auch von nichts, hatte es mal bei der Hotline versucht. Ich will einfach nur vermeiden, dass da Ärger auf mich zukommt. Habe zur Not die Mails als Nachweis, worum ich um Abbuchung/Anlegung des Mietvertrages bitte.

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Hausverwaltung, Mietzahlung, SEPA
Styropor unverkleidet an der Wand (Mietwohnung)?

Hallo!

Wir sind letzten Monat umgezogen. Nach dem Umzug stellten wir fest, dass einige Außenwände und die Dachschrägen mit Styropor verkleidet sind. Das Problem: Das Styropor selbst ist nicht verkleidet und mega empfindlich. Durch den Umzug sind natürlich einige Dellen rein gekommen. Selbst der kleinste Druck erschafft neue Dellen. Wir erwarten im Mai unser Baby, mit einem Kleinkind sind die entsprechenden Wände natürlich sehr gefährdet... auch so können wir es kaum vermeiden das Styropor kaputt zu machen. (Insbesondere bei den Dachfenstern, die Kanten sind keine richtigen Kanten mehr, da man nur leicht ran kommen muss und schon ist etwas ab...)

Meine Fragen dazu:

  1. Was kann da auf uns zukommen? Kann es sein, dass wir das Styropor beim Auszug (oder auch zwischendrin) austauschen müssen, um alles wieder zu "reparieren"?
  2. Was passiert wenn das Kind die Wand tatsächlich kaputt macht? Bspw. muss es sich ja nur an der Wand abstützen und könnte schon ein gutes Stück Styropor dabei raus reißen... ganz zu schweigen vom spielen oder kurzen unbeaufsichtigten Momenten...
  3. Können wir irgendwas vom Vermieter verlangen? Bsp. dass noch Platten drauf gemacht werden, damit wir eine "richtige" Wand haben und nicht direkt empfindliches Styropor?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

heimwerken, Wohnung, Mietwohnung, Mietrecht, Bauingenieur, Bauwesen, Dachdecker, Haus und Garten, zimmermann, Styropor, Wandverkleidung
Mietverhältnis, Mutter in Wohnung aufnehmen?

Hallo liebe Leser, dies wird etwas kompliziert.

Ich bin Mieterin in einem Mehrfamilienhaus, UG rechts. Im 1 OG rechts zieht eine Partei (Herr R.) aus, da wurde mit dem Vermieter mündlich geklärt, meine Mutter als Nachmieter anzugeben, dies wurde auch namentlich in der Kündigung von Herrn R. vermerkt. Der Vermieter gibt sein Dienst aus gesundheitlichen Gründen an seinen Sohn weiter, welcher jetzt behauptet, es hätte weder für meine Mutter noch für Herrn R. ein OK gegeben.

Ein riesen hin und her, der Vermieter sucht jetzt einen neuen Mieter, fühlt sich von meiner Mutter und Herrn R. Auf den Schlips getreten.

Besteht für mich die Möglichkeit meine Mutter in meiner Wohnung aufzunehmen (2-Raum,ca 52 Quadratmeter), ohne das der Vermieter mir da einen Strich durch Die Rechnung machen kann??

Da ich bald mit meinem Freund zusammen ziehen will, habe ich schon einmal angefragt meine Mutter als Nachmieter für meine Wohnung anzugeben, da war Vermieter nicht abgeneigt. Jetzt will der Vermieter plötzlich Interessenten für die Wohnung im 1.OG plötzlich auch meine Wohnung zeigen (ich habe weder gekündigt, noch ist ein Auszug jetzt sofort geplant), theoretisch muss ich ihn nicht rein lassen oder??

Ich bin der Meinung, wenn der Vermieter so unmenschlich agiert, zieht meine Mutter zu mir in die Wohnung und selbst wenn ich ausziehe, die Wohnung nicht zu kündigen.

Was haltet ihr von dem affentheater?

Recht, Mietrecht, Mietsache
Siphon bei durchgerosteten Gewinde auf eigene Kosten ersetzen?

Hallo,

ich habe entdeckt, dass zwei Gewinde meines metallenen Waschbeckensiphons teilweise stark durchgerostet bzw. bröselig sind (Wasser ist stark kalkhaltig)- das Siphon ist jedoch nicht undicht. Meine Frage ist nun, ob ich verpflichtet bin, dem Vermieter dies zu melden (da ja noch kein Schaden) und ob ich die Kosten für den Ersatz eines Siphons selbst tragen muss.

Ich habe eine Kleinreparaturklausel im Mietvetrag, die besagt: "Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Reperaturmaßnahmen an Teilen, die einem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen (z. B. Installationsgeräte für Wasser, Strom, Gas etc.) hat der Mieter zu tragen, soweit die Kosten für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von 150,00 EUR nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind." Auf einem anderen Portal habe ich herausgefunden, dass die Kosten beim Vermieter liegen würden (bei undichtem Siphon) und die Kleinreparaturklausel nicht greift, da es sich in diesem Fall bei einem Siphon nicht um einen Gegenstand handelt, der einem häufigen und direktem Zugriff des Mieters ausgesetzt ist. Stimmt das?

Wer muss zahlen- ich als Mieter oder mein Vermieter?

Oder fällt dieser Umstand gar unter "Schönheitsreparatur", da kein Schaden da ist?

Muss ich das überhaupt melden?

Ich wäre sehr sehr dankbar über eine fachkundige, möglichst juristisch-fundierte Antwort.

Herzlichen Dank!

Recht, Mietrecht, Siphon, Auto und Motorrad
Schimmel nach 2 Wochen Urlaub trotz vorher lüften + heizen?

Hallo,

hatte schon einmal etwas Ähnliches gepostet, aber nun ist folgendes..

ich war 2 Wochen auf Urlaub, hatte aber nach der ersten Woche im Urlaub schon ein schlechtes Gewissen, weil ich nicht in der Wohnung sein konnte zum Lüften bzw. (mehr) heizen. Die Wohnung (ich glaube es ist ein Altbau) ist in Thüringen, ich war in meiner Heimat in Österreich auf Urlaub. Generell hatte ich in keiner meiner bisherigen Wohnungen ein Problem mit Schimmel, weswegen ich umso mehr verzweifelt bin, weil der Vermieter 100%ig mir die Schuld geben wird - obwohl ich täglich lüfte, nach dem Kochen lüfte/während des Kochens die Abzugshaube anhabe, nach dem Duschen ebenfalls lüfte (es gibt keinen Dunstabzug im Bad) und morgens/abends zusätzlich nochmal kurz die Wohnung durchlüfte. Heizung ist je nach Bedarf eingeschaltet, aber ich hatte es bisher in keiner Wohnung soooo schwer.. ich heule seit 2 Stunden und weiß nicht mehr weiter.

Das Problem ist nur in der Küche und im Bad, aber ich habe auch schon Flecken im Schlafzimmer entdeckt, bei denen ich mir nicht ganz sicher bin..

Unten Bilder der Katastrophe. Vorerst will ich dem Vermieter nichts sagen, da ich schon beim ersten Vorfall die Schuld bekommen habe von einem "Fachmann für Schimmel", der eigentlich, lt Google, Bodenleger/Schlosser war.. also. Was soll ich tun bzw. wieso kommt hier STÄNDIG Schimmel, obwohl ich lüfte und heize? Ich kann doch die Heizung nicht tagelang auf 5 laufen lassen.

Schimmel am Boden in der Küche (es stand nichts davor)

Schimmel in der Küche Fenster + Ecke

"Schimmel" im Bad, bevor der Vermieter einen Bodenleger/Schlosser zur Reparatur geschickt hat (250€ Kosten, Schimmel ist in der Ecke wieder vorhanden..)

Bild zum Beitrag
Haushalt, Wohnung, Schimmel, Mietwohnung, Mietrecht, Schimmelbefall, lüften und heizen
Mietkürzung bei fehlendem Waschmaschinenstellplatz?

Hallo,

also hier einmal meine Situation;

ich bin vor schon einem Jahr umgezogen. In den ersten Tagen ist dann der Hausmeister bei mir vorbei gekommen, um "meinen Waschmaschinenstellplatz" mit meiner Stromrechnung zu verbinden. Da ich zu dem Zeitpunkt eh keine Waschmaschine hatte und in der Nähe meine Mutter wohnte und ich einfach bei ihr waschen konnte, habe ich auch nicht zu dem Zeitpunkt gefragt welcher denn meiner sei. Ein Fehler.

Jetzt habe ich mir eine Waschmaschine geholt und meine Vermieterin gefragt welcher denn mein Stellplatz ist.

Sie meinte, dass der Hausmeister vorbei kommen würde um mir das zu sagen da sie das selbst nicht wüsste.
Als er dann bei mir war meinte er es gibt keinen für mich.

Also habe ich Sie angeschrieben und sie meinte, dass ein Kabel bis letzte Woche Dienstag verlegt werden solle und sich jemand bei mir melden wird. Hat keiner getan also habe ich mich wieder bei ihr gemeldet und nachgefragt. Sie hat es gelesen aber nicht geantwortet.

kann ich jetzt mit mietkürzung drohen?

kann ich auch irgendwie kontrollieren ob ich für irgendjemand anderen Strom bezahlt habe?

dazu kommt auch noch, dass der Toilettensitz ersetzt werden muss, da die Schraube abgebrochen ist und das sei laut Handwerker schon vor meinem Einzug so.
da sollte eigentlich auch jemand vorbei kommen und ist auch nie passiert 👌🏻

Miete, Strom, Mieter, Recht, Mietrecht, Gesetz, Stromverbrauch, mietkuerzung
Vermieterin verweigert Erlaubnis zur Haltung einer Katze aus reiner Willkür?

Folgender Sachverhalt: Als der Mietvertrag noch nicht unterschrieben war, versicherte uns die Vermieterin, dass eine Katze kein Problem darstellen würde, solange wir es vorher mit ihr absprechen. Aus diesem Grund haben wir uns ja auch für die Wohnung entschieden, da wir sowieso vorhatten uns früher oder später ein Kätzchen zuzulegen.

Seit einigen Tagen haben wir nun beschlossen uns tatsächlich eins zu holen, mit dem Hintergedanken, dass es ja kein Problem darstellen sollte.

Gestern habe ich nun wie vereinbart eine Mail an die Vermieterin geschrieben und nach Ihrem Einverständnis gefragt. Allerdings wusste sie auf einmal nichts mehr von dieser Vereinbarung und behauptet stattdessen, dass die Haltung von Katzen grundsätzlich in ihrer Wohnung verboten sei (es handelt sich hierbei um ihre Eigentumswohnung, die sie nun an uns vermietet).

Zudem verwies sie ausdrücklich auf einen Paragraphen im Mietvertrag, der folgendes besagt: "Tiere dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden, soweit es sich nicht um Kleintiere handelt, die ohne weiteres gehalten werden dürfen. Dies gilt auch für die zeitweilige Verwahrung von Tieren. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Bei der für die Entscheidung der Erteilung oder Versagung der Erlaubnis erforderlichen Abwägung der Umstände des Einzelfalles hat der Vermieter die Interessen des tierhaltenden Mieters nach pflichtgemäßem Ermessen angemessen zu berücksichtigen. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden."

Die einzige Begründung, die sie uns nannte für die plötzliche Verweigerung war, dass die Vormieterin Katzen gehalten hatte und sich die Wohnung beim Auszug in einem unerträglichen Zustand befand. Ist das eine rechtmäßige Begründung um uns eine Hauskatze, die sich nur in der Wohnung aufhalten würde, zu verbieten? Schließlich können wir nichts dafür, dass die Vormieterin scheinbar nicht ordentlich war. Außerdem besitzen wir eine private Haftpflichtversicherung, in der Schäden durch Katzen mit abgesichert sind.

Wir haben jedes ihrer Argumente, die dagegen sprechen widerlegt und ihr geschrieben, allerdings immer noch keine Antwort erhalten. Was sollen wir tun, wenn Sie mit der Begründung, dass sie es schlichtweg einfach nicht möchte, antwortet? Auf einigen Internetseiten steht, dass Katzen genaugenommen noch als Kleintiere bezeichnet werden, solange sie keine Nachbarn stören und sich nur in der Wohnung aufhalten? Sind wir im Recht trotzdem ein Kätzchen zu adoptieren? Schließlich wird so unsere persönliche Entfaltung eingeschränkt und wir als Mieter werden eindeutig benachteiligt.

Nebenbei war das nicht das einzige Versprechen was sie uns vor Einzug gegeben hat und im Anschluss aus heiterem Himmel zurückzog. Sie ist so unberechenbar und wir haben Angst, dass wir ihrer puren Willkür ausgeliefert sind.

Ich hoffe jemand kann uns weiterhelfen :(

Wohnung, Haustiere, Katze, Recht, Mietrecht, Willkür, Verweigerung, Einschränkung

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