§ 2 Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2022 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Bei nicht rechtzeitigem Freiwerden oder nicht rechtzeitiger Bezugsfertigkeit der Räume sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses bei Nutzung durch den Mieter über den Kündigungszeitpunkt hinaus tritt nicht ein. Der § 545 BGB findet keine Anwendung.
§ 3 Kündigungsrecht
Beide Vertragsparteien verzichten für die Dauer von 24 Monaten ab Beginn des
Mietverhältnisses auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Muss ich wirklich 2 Jahre in der Wohnung denn bleiben, kann man es nicht irgendwie anders umgehen ? 😕 die Mietwohnung gehört einer gmbh, da werden die kaum den Vertrag für mich ändern.😕 hat jemand Vorschläge bitte ?