Hallo, ich bin Eigentümer einer Wohnung. Laut Hausordnung sind bei uns "Hunde grundsätzlich unerwünscht".

In meinen Augen ist dieser Begriff nahezu nichtsaussagend. Kennt sich jemand mit der Materie aus und kann mir sagen, ob das einem Verbot gleichzusetzen ist? Bzw ob die Hausverwaltung mir vorschreiben kann einen Hund dann wieder abzugeben? Oder ob ich der Hausordnung genüge getan habe, wenn ich Rücksicht nehme (kleiner Hund/ gut erzogen/ bellt wenig etc.)?