Hallo, mein Vermieter hat mir die Nachzahlung der Nebenkosten Abrechnung für letztes Jahr geschickt. Die ist aber so enorm hoch gewesen, dass ich nachgefragt habe woher die kosten kommen.
Darauf bekam ich die Antwort, dass bei der Nachzahlung von 2020 etwas gefehlt hatte und daher es einfach bei der Abrechnung von 2021 drauf gerechnet wurde.
Ohne überhaupt dies mit in die Abrechnung geschrieben zu haben.
Ist das überhaupt erlaubt? Da es ja eine Frist gib von einem jahr und somit doch für die Abrechnung 2020 die Frist am 31.12.2021 ablief.
Falls es Gesetzlich nicht erlaubt ist, gibt es dazu einen Paragraf?
Danke für Antworten