Sachen von Mieter aufbewahren?
Hallo
ich habe mit meinem Ex-Mieter zum 31.01.2022 mit gegenseitigem Einverständnis einen Mietaufhebungsvertrag unterzeichnet. Seit dem kommt er nicht seine Sachen abzuholen. Die Sachen sind bei mir in der Garage und ich möchte meine Garage wieder selbst nutzen können.
Wie lange muss ich Seine Sachen aufbewahren?
Darf ich das nach einer bestimmten Frist entsorgen?
Danke für jede Hilfe.
1 Antwort
Grundsätzlich ist es rechtswidrig fremdes Eigentum zu entsorgen und damit zu zerstören. Dies stellt verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB dar.
Eine Aufbewahrungsfrist als solche gibt es so (leider) nicht. Es ist rechtlich nicht einfach, diese Gegenstände loszuwerden. Der Vermieter muss dem Berechtigten einen bestimmten Termin zur Abholung anbieten, damit dieser in Annahmeverzug (§§ 293 , 295 BGB ) gerät.
Danach kann er „Kostbarkeiten" aus den zugeteilten Haushaltsgegenständen bei der Hinterlegungsstelle des örtlichen Amtsgerichts hinterlegen (§ 372 BGB , § 5 HintO ). Kostbarkeiten sind Gegenstände, deren Wert im Verhältnis zu Umfang und Gewicht besonders hoch ist.
Anderer Hausrat kann versteigert und der Erlös beim Amtsgericht hinterlegt werden (§§ 383 , 384 BGB ). Haushaltsgegenstände, die nicht verkäuflich sind, können nach vorheriger Benachrichtigung des Berechtigten weggeben oder vernichtet werden.
Dies wäre die juristisch korrekte Vorgehensweise, die allerdings sehr mühsam und umständlich ist.