Darf Vermieter mir nach 10jähriger alleiniger Gartennutzung, Garten teilen und das von mir bepflanzte Stück an Andere geben?

Ich wohne seit 10 Jahren in einem Mehrparteienhaus, habe in meinem Mietvertrag unter Mietsache: "Garten" stehen. Außerdem unter sonstige Vereinbarung: Der Mieter des OG darf den Garten mitbenutzen.

In der Vergangenheit gab es keine Aufteilung des Gartens und Mieter des OG nutzten mit mir den Garten gemeinsam.

Vor 9 Jahren zogen neue Mieter ein. Die Vermieterin teilte mir mündlich mit, dass diese auf eine Nutzung verzichten. Seither nutze und pflege ich den Garten alleine.

Heute teilte die Vermieterin mir nun schriftlich mit, dass die Mieter des OG von der mündlichen Vereinbarung, mir vorübergehend ihren Anteil am Garten abzutreten, zurücktreten und dass sie ab 1. Mai wie vor der mit mir getroffenen Regelung, die rechte Gartenhälfte wieder selbst nutzen und die Pflege hierfür übernehmen wollen.

Außerdem stehe ihnen die rechte Hälfte des Gartenhauses zu und ich soll den Rasenmäher des Vermieters, der den Mietparteien zur Verfügung steht, auf die linke Seite des Gartenhauses, die mir jetzt zugeteilt werden soll, stellen, da die Mieter des OG ihn nicht nutzen wollen.

Es gab zu keiner Zeit eine Abmachung wer welche Seite nutzen darf. Die Zuteilung der von mir bepflanzten Seite an die Mieter des OG, auch der Komposthaufen steht dort, sehe ich als reine Schikane!!

Gibt es nach 10 Jahren ein Gewohnheitsrecht??? Darf sie den Garten nach 10 Jahren aufteilen, obwohl es vorher eine gemeinsame Nutzung gab???

Was kommt als Nächstes? Sehr wahrscheinlich die Aufforderung meinen Komposthaufen und das Blumenbeet von der rechten Seite, die sie den Mietern des OG zuteilen will, zu entfernen!! Was kann ich tun??

Garten, Recht, Mietrecht