Hallo,

Ich habe hier einen etwas außergewöhnlichen Fall. Wir wohnen in einem normalen Großstadt Mehrparteienhaus, 10 Parteien. Der Vermieter kümmert sich sehr schlecht um das Haus. Leider ist alles sehr verkommen und es gibt überwiegend junge Mieter und Wgs. Der Vermieter will quasi so wenig Arbeit wie möglich. Nun gibt es einen Hinterhof mit Garten, ca. 200m2. Dieser war als wir einzogen komplett verwildert. Efeu wuchs min einen Meterhoch mit 20cm dicken Stämmen, darunter viel Müll, Fahrräder usw. Der Garten wurde also jahrzentelang nicht genutzt. In Absprache mit dem Vermieter haben wir eigenhändig diesen Garten entrümpelt und pflegen ihn nun schon 3 Jahre, sodass eine echte Oase draus wurde. Der Haken: Der Vermieter sagte damals, nutzen darf ihn, wer ihn pflegt. Da jedoch viel Fluktuation in dem Haus besteht und nun auch andere Mieter den garten nutzen wollen, die nicht wissen wie der Zustand vorher war und es die Pflege-Nutzungsregelung gibt, würde ich gern wissen wie es rechtlich bei so einem besonderen Fall steht. Eine Regelung im Mietvertrag zur Nutzung des Gartens besteht meines Wissens nach bei keinem Mieter. In einem vorderen Teil des Gartens werden jedoch von allen Mietern die Fahrräder abgestellt. Der Bereich wäre aber abgrenzbar zum eigentlichen Garten. Achja, der Vermieter hat kein Interesse ein alleiniges Nutzungsrecht zu vereinbaren um die anderen Mieter nicht zu benachteiligen. Im übrigen sind wir auch die einzigen, die Aufgaben erledigen wie gemeinschaftliche Papiertonnen an Abholtagen rauszustellen oder den Hausflur zu fegen.

Ich freue mich über hilfreiche Antworten und danke schon jetzt :)