Meine Vermieterin hat mir wegen Eigenbedarf nach 14 Jahren Mietzeit gekündigt. Die Wohnung war bei Bezug frisch gestrichen worden. Während der 14 Hajre wurde seitens der Vermieterin keine "Schönheitsreparaturen" gemacht, bzw. ist in den 14 Jahren kein Anstrich erfolgt. Nun verlangt sie, das ich die Wohnung wieder streichen lassen, also den Urzustand wieder herstelle. Ist das Rechtens ? Im Mietvertrag ist dies nicht verankert.