Hallo Zusammen,

zu meinem Problem:

Ich wohne seit Januar 2015 in einem 4 stöckigen Altbau. Wir haben weder Türöffner noch eine Sprechanlage. Bislang waren die Zugänge zum Haus immer offen, sodass Boten, Besuch, Lieferdienste ohne weiteres bis zur Wohnungstür kamen.

Nun hat die Vermieterin die Schlösser zu den Wohnhaustüren auswechseln lassen und fordert das diese Tag und Nacht verschlossen sein müssen, zwecks Diebstahlschutz. Der Brandschutz soll durch den Hinterhof gewährleistet sein, welcher meiner Meinung jedoch viel zu klein ist und man dadurch auch nicht auf offene Straße fliehen könnte.

Problem für mich, ich muss nun jedesmal 4 Stockwerke runterlaufen ohne vorher zu wissen, wer sich da nun vor der Tür befindet. Ich muss auch jedesmal mit runterlaufen, um Besuch rauszulassen. Darüberhinaus kann ich auch keinen Besuch mehr bei mir nächtigen lassen ohne nen eigenen Schlüssel auszuhändigen.

Für mich sinkt die Wohnqualität dadurch enorm. Zugleich sehe ich keinen Brandschutz mehr gegeben.

Vertraglich ist dahingehend nichts geregelt, doch zählt das zugleich als Freifahrtsschein?

Könnte ich als Mieter nicht erwarten, dass statt Schlösser, die kompletten Türen ausgetauscht werden. Welche die sich von außen nicht öffnen lassen, jedoch von innen?

Oder gibt es noch Möglichkeiten bzw Paragraphen die sowas untersagen? Da zum Einzug vor 1 1/2 Jahren diese Barrikade noch nicht bestand.

Vielen Dank im Voraus,

Grüße, Timo