Bei Abschluss des Mietvertrages im Juni 2012 wurde die Mitnutzung eines zum Haus gehörenden Schuppens vereinbart, um eigene Dinge darin lagern zu können.

Nun plötzlich versperrt der im selben Haus wohnende Vermieter diese uneingeschränkte Mitnutzung durch das Anbringen eines Vorhängeschlosses und der Aufforderung, dass ich ihm 5-6 Tage vorher Bescheid geben solle, wenn ich Zugang haben möchte.

  1. Darf der Vermieter dies so handhaben oder muss er mir einen Zweitschlüssel aushändigen?

  2. Möchte ich mich dagegen wehren, hätte ich Möglichkeiten z.B. im einstweiligen Rechtsschutz (einstweilige Verfügung) jederzeitigen Zugang zu erzwingen?

Das Klima zwischen dem Vermieter und mir ist eh vergiftet, was insofern kein Hinderungsgrund darstellt.