Wir wohnen zur Miete bei unsrem Vermieter im Haus. Die gemeinsam genutzte Haustür führt in einen kleinen Hausgang von dem aus beide Wohnungstüren erreichbar sind. Unsere über die Treppe in den ersten Stock. Der Vermieter hat an der Haustüre ein Fliegengitter angebracht, da Er und seine Frau im Sommer die Haustüre und Ihre Wohnungstüre geöffnet lassen wollen. Das Fliegengitter stört mich beim durchgehen durch die Haustür. Es ist mir ständig im Weg wenn ich noch etwas in der Hand halte oder unsere Tochter auf dem Arm trage. Auch das Haustür aufsperren gestaltet sich schwierig, da das Fliegengitter auch seitlich festgemacht ist.

Frage: Habe ich als Mieter was des gemeinsam genutzten Hauseingang angeht ein Mitspracherecht gegenüber anderen Mitbewohnern bzw. dem Vermieter und/oder Hauseigentümer?

Sollte jemand hierzu etwas genaueres wissen, dann gebt mir bitte eure Quelle an. Habe im BGB oder auch bei Gerichtsurteilen bisher nichts gefunden dass meine Vermutung bestätigen könnte.

Danke