Hallo,
heute habe ich meinen Mietvertrag erhalten. Bei der Wohnungsbesichtigung mit der Vormieterin (Vermieter war nicht mit dabei, da der weiter weg wohnt) hat sie mich darauf hingewiesen, dass der Boden in der Küche eigentlich mal gemacht gehört. Ob der Vermieter hiervon Kenntnis hat, weiß ich noch nicht.
Im Mietvertrag steht nun drin, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wird. Unter "Schönheitsreparaturen" steht nun folgendes:
"Hat der Mieter die Wohnung in unrenoviertem Zustand übernommen, übernimmt er während der Mietdauer die Ausführung der Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten, wenn ihm hierfür ein angemessener Ausgleich von mindestens 4 Monatsmieten gewährt wurde. Die Schönheitsreparaturen umfassen... einschließlich die Pflege der innenliegenden Böden."
Davor steht auch noch, dass der Vermieter keine Schönheitsreparaturen schuldet... Aber gilt das auch für den Boden?
Was heißt das nun für mich?
Danke!
Stefanina